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Vorratsdatenspeicherung

Richard A. Fuchs22. März 2012

Telekommunikationsdaten sollen gespeichert und bei der Terrorbekämpfung genutzt werden können. Bereits seit Jahren wird darum in Deutschland gestritten.

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Computerkabel (Foto: Thomas Kienzle/AP)
Bild: AP

Ein paar Unterzeichner hat jede Petition, die von Bürgern dem Deutschen Bundestag zur Prüfung vorgelegt wurde. Mal 211, mal 5979, mal sind es sogar 13.616 Menschen, die sich auf der Online-Plattform des deutschen Parlaments einem Antrag anschließen, der den Volksvertretern Beine machen soll. Nur selten passiert allerdings, was Kai-Uwe Steffens mit seinem Petitionsantrag gelang: 64.704 Unterstützer schlossen sich seit März vergangenen Jahres seinem Antrag an. Steffens' Forderung: Der Bundestag solle die Vorratsdatenspeicherung verbieten und die entsprechende Gesetzesgrundlage einer EU-Richtlinie zu Fall bringen.

Erst ein Ultimatum, dann Strafen

Ob das geschieht, könnte sich bereits innerhalb der nächsten vier Wochen entscheiden. Am Donnerstag (22.03.2012) drohte die EU-Kommission Deutschland Sanktionen an, wenn der Bundestag nicht innerhalb von vier Wochen ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlässt. Das deutsche Parlament soll eine EU-Richtlinie von 2006 umsetzen, wonach Telefon- und Internetdaten zur Terrorismusbekämpfung mindestens sechs Monate gespeichert werden können.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström (Foto: Olivier Hoslet/dpa)
Cecilia Malmström, EU-InnenkommissarinBild: picture-alliance/dpa

"Deutschland hatte - ebenso wie alle anderen Mitgliedsstaaten - genug Zeit, um all diese Punkte umzusetzen", sagte ein Sprecher der zuständigen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Eine weitere Verzögerung in der Umsetzung beeinträchtige den europäischen Binnenmarkt in der Telekommunikationsbranche und die Möglichkeiten von Polizei und Justiz, heißt es von der Kommission.

Lässt die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Frist verstreichen, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und letztlich millionenschwere Bußgelder. Bereits im vergangenen Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland ermahnt. Die Antwort der deutschen Regierung sei allerdings "nicht zufriedenstellend" gewesen, hieß es aus Kommission. Zu unklar sei geblieben, wann ein deutsches Gesetz die Anforderungen der Richtline tatsächlich erfülle.

EU-Recht und Grundgesetz im Clinch

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben nach Bekanntgabe des Ultimatums vereinbart, mit "neuem Schwung" eine schnelle Lösung zu suchen. Bislang sperrt sich vor allem die liberale Justizministerin gegen den von Brüssel verordneten Datenspeicher-Zwang. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010, das die damals eingeführte Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärte und den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung der entsprechenden Gesetze aufrief.

Zwei für die Vorratsdatenspeicherung: Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Friedrich Foto: Axel Schmidt
Für die Vorratsdatenspeicherung: Merkel und FriedrichBild: dapd

Statt einer anlasslosen und generellen Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate, wie von der EU-Kommission gefordert, favorisiert die Ministerin eine sogenannte "Quick Freeze-Lösung", bei der Daten nur bei konkreten Anlässen gespeichert werden dürften. So können die digitalen Verkehrsdaten einer Person bei einem hinreichenden Tatverdacht anlassbezogen von Telekommunikationsunternehmen gesichert ("eingefroren") werden. Mit der Zustimmung eines Richters könnten Ermittler in einem zweiten Schritt die Daten nutzen, indem diese wieder "aufgetaut" werden.

Für die Justitzministerin ist das Quick-Freeze-Verfahren eine gute Grundlage für einen Kompromiss. Den konservativen Koalitionspartnern CDU und CSU geht das aber nicht weit genug. Zudem würde das genannte Verfahren die Forderungen der EU-Richtlinie nicht erfüllen, teilte die EU-Kommission mit. "Um es ganz klar zu sagen: Quick Freeze kann nicht als Umsetzung der EU-Richtlinie gewertet werden. Es ist ein anderes System, das nicht so effektiv ist wie die Vorgaben in der Richtlinie", betonte der Kommissionssprecher.

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) fühlt sich von dem Ultimatum aus Brüssel bestätigt. "Wir stehen da jetzt in der Verpflichtung, das auch auf europäischer Ebene umzusetzen", sagte er im Deutschlandfunk.

Eine Frau sitzt am PC (Foto: Olly/Fotolia)
Speichern oder nicht?Bild: Fotolia/olly

Keine Schutzlücke ohne Vorratsdatenspeicherung

Bei der Opposition trifft der Zwist zwischen EU-Kommission und Bundesregierung auf Unverständnis. Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht warf der Justizministerin vor, weiter "auf das Prinzip Aussitzen und demonstrative Gelassenheit" zu vertrauen. Das sei unverantwortlich, weil sie damit für mögliche Strafzahlungen in Millionenhöhe Verantwortung trage. "Diese Art der Arbeitsverweigerung hat in dieser Koalition Methode."

Für Konstantin von Notz, grüner Bundestagsabgeordneter im Innenausschuss, ein Zeichen für aufziehendes Wahlkampfgetöse. "Ich habe schwer den Eindruck, dass der Druck, der jetzt erzeugt wird, schon ein bisschen den verschiedenen Landtagswahlkämpfen geschuldet ist", sagte er im Deutschlandfunk. Im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein seien Landtagswahlen, da kämen Sicherheitsthemen gut an, sagt von Notz.

Dem widerspricht der Bundesinnenminister: "Die Sicherheitsbehörden aller europäischen Länder wissen," so Friedrich, "dass es dringend notwendig ist, mit IP-Adressen und Kontaktdaten notfalls Verbrechern und Kriminellen auf die Spur zu kommen." Unterstützung bekam er dabei vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Eine Vielzahl von Strafen lasse sich derzeit nicht mehr sachgerecht bearbeiten, weil der wichtigste erfolgversprechende Ermittlungsansatz nicht zur Verfügung stehe, sagte der Bundesvorsitzende der Kriminalbeamten, André Schulz. 

Eine Argumentation von Vorratsdatenspeicherungs-Befürwortern, die der grüne Oppositionsabgeordnete von Notz für kaum nachvollziehbar hält: "Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass eine Schutzlücke ohne Vorratsdatenspeicherung besteht." Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt hatte, habe es keinen messbaren Rückgang der Aufklärungsraten gegeben.

Konstantin von Notz, Grüner Bundestagsabgeordneter im Innenausschuss (Foto: DW-Archiv)
Grünen-Politiker Konstantin von NotzBild: by-sa

Auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, deren Vorsitzende Dagmar Hartge ist, weist die Drohgebärden der EU-Kommission zurück. "Wir brauchen diese Vorratsdatenspeicherung nicht", sagte Hartge, die hauptamtlich Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg ist.

Dass für einen zweifelhaften Nutzen ein "brutaler Paradigmenwechsel" bei den bürgerlichen Freiheiten in Kauf genommen werde, sei hoch problematisch, sagt der Grüne Konstantin von Notz. "Während bisher Menschen nur überwacht und ihre Daten gespeichert werden dürfen, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, sollen jetzt von 82 Millionen Deutschen die Kommunikationsdaten gespeichert werden - das bedeutet auch die Aufenthaltsdaten, wo bewegen sich Menschen." Dabei werde gerade jene EU-Richtline, die Deutschland jetzt umsetzen soll, von den zuständigen EU-Kommissarinnen Cecilia Malmström (Innen) und Viviane Reding (Jusitz) vollständig überarbeitet. Für die Justizministerin in Deutschland, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ein Grund, weiter zu blockieren: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die EU-Kommission die lange überfällige Überarbeitung immer wieder aufschiebt und gleichzeitig auf die Umsetzung eines Auslaufmodells pocht."

Ihr Ministerium verwies zudem darauf, dass auch vier andere Länder die Richtlinie nicht umgesetzt haben. Brüssel dagegen ist der Meinung, es handele sich bei der Richtlinie um geltendes Recht, das befolgt werden müsse. Für Kai-Uwe Steffens, den Initiator der Bundestagspetition gegen Vorratsdatenspeicherung, ein Grund, warum er in Zukunft auch direkt auf EU-Ebene gegen den Datenspeicher-Wahn kämpfen will.