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Politik

Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada gekippt

26. Juli 2017

Datenschützer laufen schon länger Sturm gegen die geplante Vereinbarung zwischen der EU und Kanada. Der Europäische Gerichtshof argumentiert nun: Teile sind nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar.

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Deutschland Fluggäste am Hamburger Flughafen
Bild: picture alliance/dpa/D. Reinhardt

Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten dar, heißt es in dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Es wurde auf Bitte des EU-Parlaments erstellt. Datenschützer sind seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Befürworter der Regelung argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.

Die Europäische Union und Kanada werden das Abkommen nun überarbeiten müssen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen.

Zur Speicherung nur besondere Datenbanken 

Konkret stellte der EuGH auch fest, dass zur Datenspeicherung nur Datenbanken verwendet werden dürfen, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden. Dies muss auch in dem Abkommen festgehalten werden. Die Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten bei Beachtung des Grundrechteschutzes sind generell aber zulässig.

Bereits seit 2014 arbeiten die EU und Kanada an der Vereinbarung. Geplant war, dass die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese sogenannten Passenger Name Records, kurz PNR-Daten, sollen über fünf Jahre gespeichert und eben zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.

se/ml (dpa, rtr, afp)