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Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz

23. Oktober 2007
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Im europäischen Rechtsstreit um das fast 50 Jahre alte VW-Gesetz hat die Bundesrepublik Deutschland eine schwere Niederlage eingesteckt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag in Luxemburg, das Gesetz zum Schutz des Autobauers Volkswagen vor feindlichen Übernahmen verstoße gegen EU-Recht. Es werde der freie Kapitalverkehr in der Union behindert. Das Gericht gab mit dem Urteil der EU-Kommission Recht, die vor drei Jahren gegen Deutschland geklagt hatte. Berlin habe nicht erklären können, warum das Gesetz zum Schutz der Arbeitsplätze bei Volkswagen erforderlich sei, schrieben die EU-Richter.Das Gericht verwarf die Bestimmung, wonach ein Aktionär in Wolfsburg in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Anteile hat. Dieses habe eine abschreckende Wirkung auf Investoren. Keine Gnade in Luxemburg fand auch die Bestimmung, dass öffentliche Anteilseigner, also der Bund und das Land Niedersachsen, jeweils zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden können.