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Sieg für den Datenschutz

12. Februar 2010

Die Parlamentarier haben dank der neuen Rechtslage - seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags - gezeigt, dass sie bei politischen Entscheidungsprozessen der EU ernst genommen werden müssen, meint Susanne Henn.

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Themenbild "Kommentar" (Grafik: Deutsche Welle)
Bild: DW

Jubel im Europaparlament - zu Recht! Denn die nachträgliche Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch das Europaparlament ist bemerkenswert. Zum einen, weil die Abgeordneten ihre erste große Chance genutzt haben, im EU-Machtgefüge Stärke zu demonstrieren. Viel zu lange hatte den meisten Parlamentariern der Reformprozess der EU gedauert. Viel zu unbefriedigend waren die vergangenen Jahre aus ihrer Sicht. Jahre, in denen das Parlament zwar angehört wurde - die wichtigen Entscheidungen aber im Rat von den nationalen Regierungen getroffen wurden.

Porträt von Susanne Henn, Korrespondentin der Deutschen Welle (Foto: DW)
Susanne HennBild: DW

Damit ist jetzt Schluss - dank des Vertrags von Lissabon. Seit dem 1.Dezember 2009 ist er in Kraft und die EU-Parlamentarier dürfen beim Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten mitentscheiden. Das Thema SWIFT wurde zur ersten großen Bewährungsprobe für das Rückgrat der EU-Parlamentarier, weil es zufällig die erste wichtige Entscheidung unter den Regelungen des Lissabon-Vertrags war.

Apropos Zufall: War es im vergangenen Jahr nicht ein merkwürdiger Zufall, dass der EU-Ministerrat nur einen einzigen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Alleingang das SWIFT-Übergangsabkommen auf den Weg brachte? Jedenfalls wurde das im Europaparlament - kein Wunder - als Affront gewertet.

Dass die Abgeordneten das SWIFT-Abkommen nun scheitern ließen, hat jedoch weniger mit Revanche und verletzter Eitelkeit zu tun, sondern viel mehr mit sachlichen Zweifeln. Schließlich geht es um brisante Themen wie Terrorbekämpfung, Datenschutz und Bürgerrechte.

In den Debatten hatten sich zuletzt sogar Vertreter aus Rat und Kommission dazu hinreißen lassen, das Abkommen in seiner jetzigen Form als verbesserungswürdig zu bezeichnen und überdies Fehler in der Kommunikation mit den Volksvertretern eingeräumt. Im Klartext: es ist ein schlechtes Abkommen! Doch die Frage war: "Wäre es besser gewesen als keins?" Die Antwort aus Straßburg war ein schallendes "Nein!".

Bemerkenswert ist die Ablehnung des SWIFT-Abkommens vor allem deshalb, weil Europa gegenüber dem mächtigen Partner USA demonstriert hat, dass in der EU andere Vorstellungen von Datenschutz herrschen, als auf der anderen Seite des Atlantiks. Trotz der massiven Einflussnahme durch US-Diplomaten, die für manche EU-Abgeordneten an Erpressung grenzte. Natürlich möchte sich kein Europaparlamentarier vorwerfen lassen, indirekt am nächsten Terroranschlag mit Schuld zu sein.

Aber die ach so große Sicherheitslücke, die mit der Ablehnung des Interimsabkommens entsteht, wird durch ein gültiges Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und des USA abgefedert. Belgien und die Niederlande werden außerdem um bilaterale Abkommen mit den USA nicht herumkommen.

Trotzdem: Wenn es um die Grundrechte von knapp 500 Millionen EU-Bürgern geht, sollten die Volksvertreter keine Kompromisse machen. Ihre Skepsis in Bezug auf einige strittige Punkte ist mehr als verständlich. Zu viele Unklarheiten konnten im Vorfeld nicht ausgeräumt werden. Wie können betroffene Bürger gegen die Weitergabe ihrer Bankdaten klagen? Wie kann sichergestellt werden, dass die Informationen nicht von den USA an Drittstaaten weitergegeben werden? Wie lange werden die Daten gespeichert?

Nach dem "Nein" der Europaparlamentarier zum Übergangsabkommen müssen diese und andere Fragen noch einmal gründlich diskutiert und ein neues, besseres Abkommen ausgehandelt werden - ob es den Regierungen auf beiden Seiten des Atlantiks nun passt, oder nicht. Die Ablehnung des SWIFT-Abkommens war deshalb nicht nur bemerkenswert, sondern auch richtig.

Autor: Susanne Henn
Redaktion: Fabian Schmidt