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Europas erstes Grundgesetz

29. Oktober 2004

Gut 47 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge erhält Europa nun seine erste Verfassung. Am Freitag (29.10.) unterzeichnen die EU-Staats- und Regierungschefs den Vertrag in Rom. Ein Kommentar von Bernd Riegert.

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Bernd Riegert

Die erste Europäische Verfassung, die feierlich in Rom unterschrieben wird, ist eigentlich keine richtige Verfassung. Solche Dokumente bilden staatsrechtlich gesehen die Grundlage für ein Staatswesen mit einem Staatsvolk. Davon kann im Falle der Europäischen Union keine Rede sein. Weder wird ein neuer europäischer Superstaat gegründet noch werden die Unterschiede der 25 Völker, die die EU bilden, nivelliert. Das Etikett "Verfassung" steht in Rom für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zwischen souveränen Staaten, der die lange Reihe bisheriger Verträge von Rom über Maastricht, Amsterdam und Nizza zu einem einzigen Dokument zusammenführt.

Das Europäische Recht wird vereinfacht. Das Verhältnis der Institutionen wird erstmals umfassend beschrieben. Die Bestellung der EU-Kommission, die im Moment hakt, verharrt allerdings im heutigen Spannungsfeld zwischen Rat und Parlament. Hinzu kommen zwei weitere Spitzenämter: Ein lang amtierender EU-Präsident, der vom Rat bestimmt wird und ihn für zweieinhalb Jahre repräsentiert, und ein europäischer Außenminister, der die heute nur in Ansätzen vorhandene gemeinsame Außenpolitik formulieren soll.

Neu ist das künftige Abstimmungsverfahren. Die doppelte Mehrheit aus 55 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung soll künftig in der Gemeinschaft Entscheidungen einfacher und transparenter machen. In einigen Bereichen der Gemeinschaft werden Mehrheitsentscheidungen zum ersten Mal eingeführt. In anderen Bereichen wie der Außen-, der Finanz- und der Verteidigungspolitik bleiben sie ausdrücklich ausgeschlossen. Das Parlament, das bei der Bestätigung der EU-Kommission gerade seine Muskeln spielen ließ, wird weiter gestärkt, zum Beispiel beim Haushaltsrecht. Die führende Rolle der Vertretung der Mitgliedsstaaten, des Rates, bleibt erhalten.

Befürworter der Verfassung erhoffen sich eine größere Identifizierung der europäischen Bürger mit ihrer historisch einmaligen und unvergleichlichen Union. Gegner der Verfassung glauben eher, dass der neue komplexe Vertrag den Weg zur überbordenden Brüsseler Bürokratenherrschaft weiter ebnet. Wie sich die Verfassungswirklichkeit entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Doch eine einheitliche, leichter handhabbare Rechtsgrundlage für die komplizierter werdende EU der 25 zu schaffen, war notwendig.

Ob die Verfassung jemals Rechtskraft erhalten wird, ist ungewiss, denn sie muss in allen Mitgliedsstaaten in den kommenden zwei Jahren ratifiziert werden. In fast der Hälfte der Staaten ist dazu ein Referendum vorgesehen. Die Erfahrungen mit solchen Volksbefragungen in Frankreich, Irland, Dänemark und Schweden haben in der Vergangenheit gezeigt, dass das Wahlvolk der politischen Elite manchmal nicht folgt.

Der Verfassungstext, vom Konvent erarbeitet und von einer Regierungskonferenz zurechtgebogen, ist natürlich ein Kompromiss. Unter den gegebenen Umständen das Beste, was zu erreichen war. Was 1957 in Rom mit einer Sechser-Gemeinschaft begann, wird 2004 in Rom fortgeschrieben. Die Verfassung zeigt, wie weit die friedliche Integration in Europa nach dem Jahrhundert der Kriege fortgeschritten ist. Der Weg ist unumkehrbar und sollte, trotz aller alltäglichen Probleme, Vorbild für andere Weltregionen sein. Und für die Euroskeptiker bleibt ein Trost: Erstmals sieht die Verfassung das Recht vor, aus der Union auch wieder auszutreten.