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Terrorismus

Bin Ladens Bodyguard festgenommen

25. Juni 2018

Rechtlich war es bislang nicht möglich, den Mann außer Landes zu bringen. Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das sogenannte Abschiebehindernis in einem Bescheid widerrufen.

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Screenshot | Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens
Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens (Archivbild Youtube/Spiegel TV)Bild: Youtube/spiegeltv

Die Polizei in Bochum nahm den als Gefährder eingestuften Mann fest, als er seiner täglichen Meldeauflage nachkam. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zuvor einen Beschluss widerrufen, der eine Abschiebung des Tunesiers bisher verhinderte.

Der 42-Jährige lebt seit 2005 in Bochum und hat Frau und Kinder. Durch den Bescheid des Bundesamtes ist eine Abschiebung nun möglich. Sie werde von der Ausländerbehörde vorbereitet, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Eine Abschiebehaft sei beantragt.

Noch im April war er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als Gefährder eingestuft worden - also als Mensch, dem die Sicherheitsbehörden sogar einen Terrorakt zutrauen. Der Abschiebung stand bislang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 entgegen. Demnach drohten dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung".

Bundesverfassungsgericht entschied in ähnlichem Fall für Abschiebung

Der BAMF-Bescheid steht möglicherweise im Zusammenhang mit einer kürzlich getroffenen Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte Anfang Mai die Beschwerde eines terrorverdächtigen Tunesiers gegen seine Abschiebung mit der Begründung abgelehnt, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte sich der Ausweisung des Mannes nicht entgegen, so dass er am 9. Mai abgeschoben werden konnte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte daraufhin seine Absicht bekräftigt, auch die Abschiebung des früheren Bin-Laden-Leibwächters zu erreichen.

Die Familie des Mannes besitzt nach früheren Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit mehreren Jahren musste sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhielt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Tunesier bestreitet Vorwürfe

Das Oberverwaltungsgericht hatte es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen angesehen, dass der Tunesier Ende 1999/Anfang 2000 die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt hat. In einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan soll er eine militärische Ausbildung bekommen haben. Zeitweilig soll er der Leibgarde des Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden angehört haben. Er bestritt dies und behauptete, in dem Zeitraum eine religiöse Ausbildung in Karatschi in Pakistan absolviert zu haben.

Osama bin Laden wurde 2011 bei einer US-Kommandoaktion in Pakistan getötet. Er soll der Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 mit etwa 3000 Toten in New York gewesen sein.

hf/jj (dpa, afp)