1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Uber will um London kämpfen

22. September 2017

Der Fahrdienst-Vermittler Uber erhält keine neue Lizenz für die britische Hauptstadt. Es werden "Sicherheitsgründe" angeführt. Das US-Unternehmen will gegen die Entscheidung klagen.

https://p.dw.com/p/2kWRm
Black cab London Uber
Bild: picture-alliance/empics/A.Devlin

Der Fahrdienst-Vermittler Uber muss sein Geschäft in der britischen Hauptstadt möglicherweise einstellen. Die Londoner Nahverkehrsbehörde teilte mit, die Lizenz für das amerikanische Unternehmen werde nach Ablauf am 30. September nicht mehr erneuert. Die Behörde Transport for London (TfL) nannte "Sicherheitsgründe" für ihre Entscheidung.

Uber kündigte umgehend an, den Lizenzentzug anfechten zu wollen. Wenn das Unternehmen aus San Francisco gegen den Entzug klagt, könnten die von ihm vermittelten Autos bis zu einer Entscheidung der Justiz weiter in London fahren. Formell hat Uber 21 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen.

"Nicht fähig und geeignet" 

Uber vermittelt via Smartphone-Apps private Fahrdienste. Uber sei "nicht fähig und geeignet", eine Verlängerung der Lizenz zu erhalten, hieß es von der Verkehrsbehörde zur Begründung. Unter anderem bemängelte die Behörde, Uber zeige nicht genug Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Sicherheit seiner Fahrgäste und der Öffentlichkeit. "Alle Unternehmen in London müssen nach den Regeln spielen und die hohen Standards einhalten, die wir erwarten - vor allem wenn es um die Sicherheit von Kunden geht", erklärte Londons Bürgermeister Sadiq Khan.

Uber ist in dutzenden Ländern und hunderten Städten aktiv und vor allem der etablierten Taxibranche ein Dorn im Auge. Das Unternehmen war 2009 gegründet worden. Mittlerweile ist es weltweit das wertvollste Startup mit Beteiligungskapital. Ubers aggressives Geschäftsgebahren hatte zahlreiche Klagen und Gerichtsverfahren zur Folge, auch zum Beispiel in Deutschland.

Mehrere Rückschläge im Königreich

In Großbritannien musste der Privat-Taxidienst bereits mehrere schwere Schlappen verkraften. Im März entschied ein Gericht, alle Fahrer müssten einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse vorweisen. Im Oktober urteilten Richter, dass die Fahrer als Arbeitnehmer behandelt werden müssen und ihnen Mindestlohn und Urlaubsgeld zusteht. Die Forderung der TfL nach einem rund um die Uhr besetzten Call Center konnte Uber jedoch abwenden.

SC/rb (afp, rtr, APE)