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Uber verliert vor dem EuGH

20. Dezember 2017

Der Mitfahrdienst Uber hat eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Ubers Vermittlung von privaten Fahrern sei als Verkehrsdienstleistung einzustufen und könne damit wie das Taxigewerbe reguliert werden.

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Uber app  iPhone
Bild: picture alliance / NurPhoto

Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt. Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste beförderten, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt - und bekräftigte wiederholt, dass er nicht zurückkommen solle. Der Fall aus Spanien ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle Mitgliedstaaten der EU.

Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder mit Taxi-Betrieben. "Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren", betonte Uber in einer ersten Reaktion. Im Heimatmarkt USA machen Privatleute als Fahrer in ihren eigenen Autos hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus.

Entscheidung war so erwartet worden

Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt - und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden sollte. Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlung sei "untrennbar verbunden" mit einer Verkehrsdienstleistung. Die Entscheidung war bereits erwartet worden, nachdem der Generalanwalt des Gerichts eine solche Position einnahm.

Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging. Am EuGH sind noch weitere Uber-Verfahren anhängig. In einem Streit zu Uber in Frankreich hat ein Generalanwalt des Gerichtshofs im Juli die Ansicht vertreten, dass die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes "Uber Pop" verbieten und strafrechtlich ahnden könnten, ohne der Kommission den Gesetzentwurf zuvor mitteilen zu müssen. Ein Urteilstermin dazu steht noch nicht fest. Zudem hat der Bundesgerichtshof dem EuGH im Mai 2017 Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "Uber Black" vorgelegt. Dazu steht ebenfalls noch kein Termin fest.

ul/hb (afp, dpa, rtr)