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Fall Buback: Verena Becker verurteilt

Martin Muno6. Juli 2012

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt.

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Verena Becker (Foto: dapd)
Bild: dapd

"Wissentlich und willentlich" habe die 59-Jährige die heimtückische Ermordung Siegfried Bubacks unterstützt, urteilte der sechste Strafsenat. Zweieinhalb Jahre der verhängten Strafe rechnet das Gericht wegen eines früheren Gefängnisaufenthalts von Becker bereits als verbüßt an.

Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Schützen waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

Michael Buback enttäuscht über das Urteil

Drei Stunden dauerte die Verlesung des Urteils. Die ehemalige Terroristin verfolgte sie weitgehend regungslos. Anschließend verließ sie kommentarlos den Gerichtssaal. Ihre beiden Anwälte sagten, sie hoffen, dass ihre an einer "schweren Stoffwechselkrankheit leidende Mandantin nicht erneut ins Gefängnis" müsse. Ob Becker in Freiheit bliebe, müsse in einem weiteren Verfahren vor dem Strafvollzugsgericht entschieden werden, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback ist vom Urteil gegen Verena Becker enttäuscht. Dem Gericht sei es nach 21 Monaten nicht gelungen, der Aufklärungspflicht nachzukommen, so Buback. Die Bundesanwaltschaft stehe bei der Aufklärung des Falls wieder am Anfang.

Ende des wahrscheinlich letzten RAF-Verfahrens

Den Vorwurf der Beihilfe zum Anschlag auf Buback begründete der Vorsitzende Richter im Wesentlichen damit, dass Becker an einem Vorbereitungstreffen der RAF-Mitglieder in den Niederlanden teilgenommen habe.

In einem ersten Verfahren wurden bereits Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt zu lebenslanger Haft verurteilt. Die früheren RAF-Mitglieder schweigen allerdings bis heute zu der Tat - wie fast alle ihrer Gesinnungsgenossen.

Mit dem Urteil ging einer der längsten Terrorismusprozesse der vergangenen Jahre zu Ende. Seit September 2010 wurde an fast 100 Tagen verhandelt. Die 59-jährige Angeklagte war bereits wegen mehrfachen Polizisten-Mordes 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Becker wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt, nachdem sie sich deutlich von ihrer terroristischen Vergangenheit distanziert hatte.

Becker: "Ich war nicht dabei"

Becker selbst hatte während des gesamten Prozesses bis zum 89. Verhandlungstag geschwiegen, Mitte Mai jedoch in einer verlesenen Erklärung die Beteiligung an dem Attentat auf Buback und seine zwei Begleiter am Gründonnerstag 1977 sowie der Vorbereitung abgestritten. Sie habe von dem Anschlag in Karlsruhe erst einen Tag später in Italien auf der Rückreise aus dem Nahen Osten aus der Zeitung erfahren. "Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten: Ich war nicht dabei", sagte Becker an Bubacks Sohn Michael gerichtet, der als Nebenkläger auftritt und die Ermittlungen gegen Becker mit angestoßen hatte.

Prozess: Becker bestreitet Mord

Die Bundesanwaltschaft hatte bei Becker schon 1977 die Tatwaffe gefunden und später an dem Bekennerschreiben Speichelspuren von ihr entdeckt. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben. Am Gründonnerstag, 7. April 1977, waren auf den Wagen Bubacks in Karlsruhe vom Soziussitz eines Motorrades die Todesschüsse aus einer Maschinenpistole abgegeben worden. Neben dem Generalbundesanwalt starben seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster im Kugelhagel.

nem/mm/ml (dpa, dapd, rtr)