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Fall Jalloh muss neu aufgerollt werden

7. Januar 2010

Fünf Jahre nachdem Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, wird der Fall juristisch neu geprüft. Der Bundesgerichtshof hob nach zahlreichen Ungereimtheiten den Urteilsspruch eines Landgerichts auf.

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Sachverständiger präpariert eine Schaumstoffmatraze (Foto: AP)
Ein Sachverständiger bei der Rekonstruktion des Todes von Oury JallohBild: AP

Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone in einer Dessauer Polizeizelle muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag (07.01.2010) entschieden. Nach Auffassung der Richter weist das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom Dezember 2008 zahlreiche Lücken auf. Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten damals zwei Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.

Für die Staatsanwaltschaft hatten die Polizisten nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert. Deshalb hätten sich die damals freigesprochenen Polizeibeamten nicht "pflichtgemäß verhalten", befand der Bundesgerichtshof. Auch seien die näheren Umstände, wie der Asylbewerber überhaupt den Brand habe selbst legen können, nicht eindeutig nachgestellt worden. Jalloh war am 7. Januar 2005 an eine Liege gefesselt in der Gewahrsamszelle verbrannt. Nach Darstellung der Polizei soll er das Feuer selbst ausgelöst haben.

Das Landgericht Dessau hatte den diensthabenden Gruppenleiter und einen weiteren Beamten freigesprochen, da aus Sicht des Richters Rettung auch bei sofortigem Eingreifen nicht möglich gewesen sei.

Karlsruher Richter stellten kritische Fragen

Emblem an der Eingangstür des Karlsruher Gerichts (Foto: dpa)
Für die Karlsruher Richter ist klar: der Fall muss neu geprüft werdenBild: picture-alliance/ dpa

Der BGH äußerte nun erhebliche Zweifel – wie etwa, dass das an Händen und Beinen an der Matratze fixierte Opfer nicht geschrien haben soll. Gehe ein Gericht von einem so atypischen Geschehensverlauf aus, müssten die Feststellungen besonders sorgfältig sein, sagte die BGH-Vorsitzende Ingeborg Tepperwien in der mündlichen Revisionsverhandlung.

Für die Internationale Liga für Menschenrechte ist die Zurückverweisung des Falles an die Vorinstanz ein Hoffnungsschimmer. Es eröffne sich dadurch die Chance, den Fall ein Stück weiter aufzuklären und die polizeiliche Gesamtverantwortung deutlich zu machen, sagt Liga-Vizepräsident Rolf Gössner. "Das in Dessau gescheiterte Strafverfahren und der Freispruch dürfen nicht das letzte Wort dieser Tragödie sein."

Eingangstür des Dessauer Polizeireviers (Foto: DW)
Der Ort des Geschehens: das Polizeirevier in DessauBild: DW

Die Polizei hatte Jalloh festgenommen, weil sich Frauen der Stadtreinigung von ihm belästigt fühlten. Die Beamten nahmen ihn in Gewahrsam, um seine Aufenthaltspapiere zu überprüfen, obwohl er ihnen bekannt war. Diese "spezielle Behandlung" und seine "totale Fixierung" in der Zelle hätte die Polizei bei einem Nicht-Migranten so nicht vollzogen, betont Gössner. Damit habe sie letztlich selbst die Bedingungen geschaffen, die zu Jallohs Tod führten. Zudem ist aus seiner Sicht die entscheidende Frage ungeklärt geblieben: Wer die schwer entflammbare Matratze auf welche Weise entzündete.

Rassistische Bemerkungen in Telefonmitschnitten

Marco Steckel, Berater der Dessauer Opferberatungsstelle, kritisiert den seiner Meinung nach völlig inakzeptablen Umgang der Polizei in Sachsen-Anhalt mit dem Tod des Asylbewerbers. So habe die Aufarbeitung des Falls bei Polizei und Stadt bis auf die Ankündigung de facto noch immer nicht begonnen. Zudem traten laut Steckel Belege für "rassistische Denkstrukturen" bei der Polizei von Sachsen-Anhalt zutage. Dazu gehören abfällige Bemerkungen über Afrikaner in öffentlich gewordenen Telefonmitschnitten.

Demonstration gegen Rassismus in Müggeln (Foto: dpa)
Auch im Osten Deutschlands gibt es viele Vereinigungen, die gegen Rassismus kämpfenBild: picture-alliance/ dpa

Auf Empörung sogar beim Innenministerium stieß die Äußerung "Schwarze brennen eben mal Länger" eines leitenden Polizeibeamten in Halle. All dies lege den Schluss nahe, sagt Steckel, "wer so denkt, handelt auch so".

Selbst der Dessauer Richter Manfred Steinhoff hatte bei seinem Urteilsspruch Ende 2008 festgestellt, dass das, was im Prozess von vielen Polizisten im Zeugenstand "geboten" worden sei, mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun habe. Für Gössner ist klar: Der Verdacht, dass es sich um einen Fall oder ein Zeichen für "institutionellen Rassismus" handele, sei nicht von der Hand zu weisen.

Autor: Marcus Bölz (epd, AP)
Redaktion: Oliver Samson