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Politik

Familienschicksal im Eilverfahren

11. Oktober 2017

Wer darf seine Familie nachholen? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet diese Woche noch über den Fall eines minderjährigen syrischen Flüchtlings - das könnte Folgen für viele haben.

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Familiennachzug Flüchtlinge Asyl Asylrecht
Bild: picture-alliance/dpa/P.Pleul

An diesem Freitag ist sein Geburtstag - für den 17-jährigen Syrer vermutlich kein Grund zur Freude. Denn mit der Volljährigkeit könnte er die Möglichkeit, seine Eltern nach Deutschland zu holen, endgültig verlieren. Dabei bräuchte der Jugendliche, der im September 2015 gemeinsam mit vielen anderen Syrern nach Deutschland kam und subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling erhielt, seine Familie dringend bei sich. Er ist laut Medienberichten depressiv. Weitere Familienangehörige, die sich um ihn kümmern könnten, hat er nicht. Sein Vormund, ein Onkel, sei drogenabhängig.

Nun hat er Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt - angesichts seines nahenden Geburtstages als Eilantrag. Noch diese Woche müssen die Richter deshalb über das Familienschicksal des jungen Mannes entscheiden. Auch über den Fall eines anderen minderjährigen Syrers sollen die Verfassungsrichter befinden. Eine entsprechende Klage liegt vor - wenn auch ohne Eilantrag. Der 12-Jährige lebt mit seinem 27-jährigen Onkel in Dresden und soll unter Migräne leiden, laut Arztberichten seien die Beschwerden psychosomatisch.

"Gravierender Eingriff"

Marei Pelzer Pro Asyl
"Hohe Chancen": Marei Pelzer von "Pro Asyl"Bild: Pro Asyl

"Aus unserer Sicht müssten die Chancen der Klagen sehr hoch liegen, weil das Recht auf Familie, das in Artikel 6 des Grundgesetzes verankert ist, massiv verletzt wird", sagt Marei Pelzer von "Pro Asyl" der DW. Kinder seien besonders schutzbedürftig. Wenn sie von ihren Eltern getrennt werden, sei dies ein gravierender Eingriff. "Das ist nicht wieder gut zu machen." Sie fordert deshalb den Familiennachzug für alle Minderjährigen - nicht nur für die Härtefälle. Aus ihrer Sicht sind verfassungsrechtlich vor allem zwei Argumente bedeutsam: Zum einen könne bei den Schutzberechtigten die sogenannte Familieneinheit nicht in einem anderen Land hergestellt werden. Eine Rückkehr ins Herkunftsland ist zu gefährlich.

Das zweite Argument bezieht sich auf die Perspektive der Menschen. Denn der subsidiäre Schutz wird zwar erstmal nur mit einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr ausgestellt, aber bei Bedarf immer wieder verlängert. "Man hat den Anspruch so lange zu bleiben, wie die Gefahren drohen. Das ist in Syrien wohl noch lange der Fall", sagt die rechtspolitische Referentin. Damit wäre ein häufig gehörtes Argument gegen den Familiennachzug ausgehebelt: Denn subsidiär Schutzberechtigte sollen nach Ende des Bürgerkrieges wieder in ihre Heimat zurückkehren - ein Familiennachzug lohne sich deshalb nicht, hieß es häufig. Dass junge Syrer nun aber länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben, erscheint angesichts der Lage in dem Bürgerkriegsland wahrscheinlich.

Flüchtlingspolitik am Richtertisch

Die juristischen Beschwerden der jungen Syrer sind bei weitem keine Einzelfälle: Die Klagen bei den Gerichten stapeln sich. 2016 sollen laut des Bunds Deutscher Verfassungsrichter rund 100.000 Klagen von Flüchtlingen eingegangen sein - eine Verdoppelung zum Vorjahr. In diesem Jahr sollen es sogar insgesamt 200.000 Klagen bei Asylverfahren werden. Im Falle der beiden jungen Syrer hatten die Berliner Verfassungsgerichte abgelehnt - und sich dabei auf die derzeitige rechtliche Regelung berufen. Denn Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutz dürfen, seit eines entsprechenden Beschlusses der großen Koalition im März 2016, bis März 2018 ihre Familie nicht nachholen.

Die Rechtslage für Flüchtlinge in Deutschland ist nicht ganz einfach: Denn politisch verfolgte Flüchtlinge haben eigentlich das Recht, ihre Familie - also Ehepartner und Kinder - nach Deutschland zu holen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen in diesen Fällen ihre Eltern nachziehen lassen. Für Asylbewerber mit subsidiären Schutz gelten jedoch andere Regeln: bis März 2018 dürfen sie keinen Antrag auf Familiennachzug stellen. Diesen eingeschränkten Schutz bekommen Menschen, denen zwar "ernsthafter Schaden" in ihrer Heimat droht, die aber weder unter die Genfer Flüchtlingskonvention noch unter das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen.

Deutschland Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Minderjährige Flüchtlinge dürfen nur in bestimmten Fällen ihre Eltern nachholen - bisher Bild: picture-alliance/dpa/W. Steinberg

Von dieser Regelung sind vor allem viele Syrer, die erst spät nach Deutschland gekommen sind, betroffen. Die Union will den Familiennachzug für subsidiär Geschützte sogar länger als März 2018 aussetzen, sofern sie sich bei den Koalitionsverhandlungen durchsetzen kann. Die Grünen - mit der FDP möglicher Koalitionspartner der Union - kündigten an, den Familiennachzug für diese Gruppe wieder zu erlauben.

Rund 70.000 Syrer und Iraker wollen ihre Familie bei sich haben

Wie viele Menschen würden tatsächlich kommen? Nach Angaben des Auswärtigen Amts bemühen sich derzeit 70.000 Syrer und Iraker um einen Familiennachzug ihrer Angehörigen. In deutschen Auslandsvertretungen im Libanon, in Jordanien und der Türkei lägen entsprechende Anträge vor. "70.000 ist eine sehr überschaubare Zahl. Da fragt man sich schon, warum die Menschen so lange warten müssen, bis sie ihrem Recht auf Familiennachzug nachkommen können", kommentiert Marei Pelzer von "Pro Asyl" die derzeitigen Zahlen.

Von Anfang 2015 bis Mitte 2017 erteilte das Außenamt bereits rund 102.000 Visa zum Familiennachzug für Syrer und Iraker. Auf Basis der Terminbuchungen und bisheriger Werte schätzt das Ministerium, dass bis 2018 etwa weitere 100.000 bis 200.000 Visa hinzukommen könnten. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Klage des 17-Jährigen positiv bescheiden, könnten vielleicht auch bald viele Familienangehörige von jungen Syrern dabei sein - ohne dass sie extra klagen müssen.

Stephanie Höppner Autorin und Redakteurin für Politik und Gesellschaft
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