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Politik

Flüchtling aus Togo scheitert mit Eilantrag

14. Mai 2018

Der Asylsuchende, der mit großem Polizeiaufwand aus einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen abgeholt worden war, darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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Polizeieinsatz im Flüchtlingsheim Migration Abschiebung
Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen Anfang MaiBild: picture-alliance/dpa/S. Puchner

Der Anwalt des Mannes hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung seines Mandanten eingereicht. "Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt", teilte das Gericht mit. Die Verfassungsbeschwerde sei "mangels ausreichender Begründung unzulässig". Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Der 23-jährige Asylsuchende aus Togo sitzt derzeit in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden. Dort war er erstmals in der EU als Flüchtling registriert worden und soll deshalb gemäß den EU-Regelungen dorthin abgeschoben werden. Die Verfassungsklage hatte zum Ziel, die Abschiebung zu verhindern und die Freilassung aus der Abschiebehaft zu erreichen.

Der Anwalt des Mannes wollte die Ausreisepflicht mit dem Argument kippen, das zuständige Verwaltungsgericht habe eine eigentlich schon abgelaufene Frist mit der Begründung verlängert, dass sich der Togoer der Abschiebung entzogen habe. Es sei aber juristisch unklar, ob sich der Mann der Abschiebung entzogen habe.

Der Togoer war am 3. Mai bei einem Großeinsatz der Polizei im baden-württembergischen Ellwangen festgenommen worden. Drei Tage zuvor sollen bis zu 200 Bewohner der Flüchtlingsunterkunft die Polizei bedroht, bedrängt und so die Abholung gewaltsam verhindert haben. Erst der zweite Versuch der Polizei war erfolgreich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit in Einzelfällen schon Abschiebungen in letzter Sekunde gestoppt.

qu/ust (dpa, afp, kna)