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Gebuchte Airline muss bei Verspätung entschädigen

4. Juli 2018

Bei einem verspäteten oder abgesagten Charterflug muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung an die Passagiere zahlen, die den Flug angeboten hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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Symbolbild - Fluglotsenstreik Frankreich
Bild: picture-alliance/dpa

Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter.

Im konkreten Fall ist nun TUI fly in der Pflicht: Die deutsche Fluggesellschaft hatte den Flieger samt Besatzung von Thomson Airways gemietet, auf dem Flugticket stand "ausgeführt von Thomson Airways". Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht.

Das Landgericht Hamburg wollte vor seinem Urteil vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als "ausführendes Luftfahrtunternehmen" im Sinne der EU-Regeln gilt - und somit die Entschädigung zahlen muss.

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu.

bri/pg (dpa, afp)