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Politik

Weitere Verschärfung des Asylrechts beschlossen

1. August 2018

Es ist wieder eine Verschärfung des Asylrechts: Anerkannte Flüchtlinge müssen künftig auch dann bei Behörden erscheinen, wenn ihr Status überprüft und gegebenenfalls beendet werden soll.

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Ein Gespräch eines BAMF-Mitarbeiters mit einem Asylbewerber aus Syrien und einem Übersetzer
Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Schutzberechtigte Flüchtlinge werden künftig zur Mitwirkung an Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet. Eine entsprechende Verschärfung des Asylrechts brachte das Bundeskabinett auf den Weg. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Schutzberechtigte entweder mit den "Mitteln des Verwaltungszwangs", also beispielsweise einem Zwangsgeld, zur "Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anhalten" können - oder nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme einer Schutzberechtigung entscheiden.

Seehofer: "Mehr Qualität im Asylverfahren"

"So kann eine fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigt werden", erklärte das Bundesinnenministerium in Berlin. Bei Asylbewerbern gilt bislang nur eine Mitwirkungspflicht im Antragsverfahren. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die regelmäßige Überprüfung, ob ein Schutzbedarf noch besteht, ins Leere läuft, wenn die Personen nicht zur Überprüfung erscheinen müssen", erklärte Innenminister Horst Seehofer (CSU). Die nun auf den Weg gebrachte Änderung sei ein "weiterer wichtiger Schritt für mehr Qualität im Asylverfahren". Insbesondere könnten so Asylentscheidungen des BAMF aus den Jahren 2015 bis 2017 "noch einmal gründlich überprüft" werden.

In den Jahren 2015 und 2016 hatte das BAMF zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zur Flucht konnten nicht immer hinreichend überprüft werden. Gerade in diesen Fällen kommt laut Innenministerium den Widerrufs- oder  Rücknahmeverfahren "eine besondere Bedeutung" zu. Die Prüfung, ob der Schutzgrund noch vorliegt, erfolgt nach Angaben des Minsteriums turnusgemäß alle drei Jahre. Laut Gesetzentwurf werden allein rund 260.000 Asyl-Entscheidungen aus dem Jahr 2017 im Jahr 2020 überprüft.

Kritische Einwürfe von SPD und Pro Asyl

Die SPD-Innenpolitiker Eva Högl und Burkhard Lischka erklärten, die Verpflichtung zur Mitwirkung von Schutzberechtigten in den Verfahren sei "nur konsequent". Die Auferlegung eines Zwangsgeldes oder eine Entscheidung nach Aktenlage bei Verstößen gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten erscheine aber "nicht unbedingt zielführend". Im parlamentarischen Verfahren solle deswegen nach anderen Möglichkeiten gesucht werden, kündigten sie an.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte, dass den Verbänden lediglich ein halber Werktag eingeräumt worden sei, sich zu dem Entwurf zu äußern. Eine fundierte Stellungnahme sei in der Kürze der Zeit nicht möglich, so Pro Asyl.

sti/kle (afp, dpa, epd, kna)