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Politik

Folteropfer aus Tschetschenien bleibt in Deutschland

Marina Baranovska
1. Februar 2022

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Ablehnung des Asylantrags von Ahmed Seriev aufgehoben. Dem Folteropfer und Zeugen von Entführungen in Tschetschenien wird nach erneuter Prüfung nun Asyl gewährt.

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Deutschland Asylpolitik | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bild: Christoph Hardt/Geisler-Fotopress/picture alliance

Ahmed Seriev, Flüchtling aus der russischen Teilrepublik Tschetschenien, der in seiner Heimat gefoltert wurde, kann in Deutschland bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am Montag seine frühere Ablehnung des Asylantrags aufgehoben. 

In dem Bescheid der deutschen Behörde, der der DW als Kopie vorliegt, heißt es, Ahmed Seriev werde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zufolge konnte diese Entscheidung "nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage ergehen". Der frühere Bescheid wurde damit annulliert.

Russland | Stadtansicht von Grosny
Blick auf die Residenz des Präsidenten in Grosny, der Hauptstadt der russischen Teilrepublik TschetschenienBild: Alexander Nemenov/AFP/Getty Images

In seiner Heimat war der 23-jährige Seriev Zeuge von Entführungen und der Fälschung von Daten durch tschetschenische Sicherheitskräfte geworden. Er hatte Tschetschenien verlassen, nachdem tschetschenische Sicherheitskräfte in sein Haus eingedrungen waren und seinen Bruder entführt hatten. Dieser wurde später mutmaßlich während einer außergerichtlichen Massenhinrichtung in Tschetschenien im Januar 2017 getötet. Die Ereignisse, die Ahmed Seriev danach miterlebt hatte, machten ihn für die tschetschenischen Behörden zu einem unerwünschten Zeugen.

Angst vor Abschiebung nach Russland

Im Dezember 2017 traf er in Deutschland ein und bat dort um Asyl. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die erstinstanzlichen und Berufungsgerichte lehnten seinen Antrag ab, letztmalig ohne das Recht auf Berufung. Danach wurde der Fall an das Bundesverfassungsgericht verwiesen.

Aus Angst, dass ihm im Falle einer Abschiebung nach Russland Entführung, Folter und Tod drohen könnten, beschloss Ahmed Seriev, sich an die DW zu wenden. Er erzählte, was er durchmachen musste - in der Hoffnung, ein Aufschrei der Öffentlichkeit könnte ihm helfen, am Leben zu bleiben. Die DW hatte seine Geschichte am 19. Januar veröffentlicht.