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Freibrief für deutsch-französische Rüstungsexporte?

Nina Werkhäuser | Naomi Conrad
25. Oktober 2019

Bei Rüstungsexporten ist Deutschland bisher deutlich restriktiver als Frankreich. Bei gemeinsam produzierten Waffen schwenkt die Bundesregierung jetzt auf die Linie des Nachbarn ein - und erntet dafür harsche Kritik.

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Frankreich Toulouse | Emmanuel Macron & Angela Merkel
Bild: Reuters/R. Duvignau

Der Umgang mit Rüstungsexporten in Deutschland könnte sich fundamental verändern: Beim Verkauf gemeinsam produzierter Waffen wollen sich Deutschland und Frankreich künftig nicht mehr im Wege stehen. Das geht aus einem Abkommen zwischen den Regierungen in Berlin und Paris hervor, dessen Text der Deutschen Welle vorliegt.

Das bringe "mehr Sicherheit" in Fragen, die in Frankreich und Deutschland lange Zeit unterschiedlich gesehen wurden, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrem Treffen mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron Mitte Oktober in Toulouse gelobt, bei dem der Vertrag fertig verhandelt wurde. Auch Macron zeigte sich hoch zufrieden. Statt der restriktiven deutschen Regeln für Rüstungsexporte gelten künftig die viel lockereren französischen Standards, wenn Frankreich gemeinsam produzierte Waffen auf dem Weltmarkt anbieten will.

Kein Veto für Exporte des Nachbarn

In dem Abkommen haben sich beide Länder darauf geeinigt, kein Veto einzulegen, wenn das jeweils andere Land Waffen aus gemeinsamer Produktion weiterverkaufen will. Das gilt insbesondere für den neuen Kampfpanzer MGCS und das "Future Combat Air System", ein Kampfflugzeug, das deutsche und französische Rüstungsfirmen gemeinsam entwickeln - für ihre eigenen Armeen, aber auch für den Weiterverkauf an Dritte.

Airbus Grafik zum FCAS
Das "Future Combat Air System" (FCAS) soll bis 2040 Tornado-Kampfjets und Eurofighter der Bundeswehr ersetzenBild: Airbus

Auf die gemeinsame Produktion haben sich beide Regierungen längst geeinigt, der unbeschränkte Export wird nun Teil dieses Deals. "Für die deutsche Rüstungsexportkontrolle ist dieses Abkommen fatal", kommentiert der Rüstungsexperte Marius Bales vom "Bonn International Center for Conversion" (BICC), einem Friedensforschungsinstitut. "Es gibt dann keine deutschen Entscheidungen mehr, sondern es sind französische Entscheidungen, die Deutschland nur noch abnickt", kritisierte Bales im Gespräch mit der Deutschen Welle.

Enge Zusammenarbeit im Rüstungssektor

Mit keinem anderen Land arbeitet Deutschland in der Rüstungsproduktion so eng zusammen wie mit Frankreich: Schon seit Jahrzehnten entwickeln beide Länder gemeinsam Waffensysteme wie das Transportflugzeug "Transall" oder die Panzerabwehrrakete "Milan". Bei der Exportpraxis aber ticken die Nachbarn unterschiedlich: Die Bundesregierung stoppte nach dem Mord am Regimekritiker Jamal Kashoggi den Export deutscher Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien, während Frankreich weiter Waffen nach Riad verkauft.

Der Exportstopp betraf zunächst auch deutsche Bauteile für französische und europäische Waffen. Das irritierte die Franzosen: Deutschland sei ein unberechenbarer Partner, klagte die Regierung in Frankreich, wo Staat und Rüstungsindustrie eng miteinander verwoben sind. Sie drohte damit, nur noch Waffen zu bauen, die "German free" seien, also frei von deutschen Komponenten.

Das neue Abkommen soll solche "Ausweichmanöver" nun verhindern: Milliardenschwere gemeinsamen Rüstungsprojekte wie den Panzer und das Kampfflugzeug der Zukunft möchte die Bundesregierung auf keinen Fall gefährden.

Auch die deutsche Rüstungsindustrie fordert seit Jahren eine solche Vereinbarung, da die Entwicklung neuer Waffensysteme langwierig und kostspielig ist. Der Bedarf der Bundeswehr und der französischen Armee allein könne diese Kosten nicht decken, so dass der Weiterverkauf ins Ausland gleich mitgedacht werden müsse. Ein deutscher Vertreter von "Airbus Defence and Space", der Rüstungssparte des Flugzeugbauers Airbus, begrüßte die Vereinbarung: "In Kooperationen muss man für die Partner berechenbar sein."

Rüstung - keine Industrie wie jede andere

Schwelle von 20 Prozent

Das neue deutsch-französische Abkommen gilt nicht nur für Waffensysteme als Ganzes, sondern auch für die Zulieferung von Bauteilen. Wenn sie nicht mehr als 20 Prozent des Wertes einer Waffe ausmachen, dann muss das jeweils andere Land "unverzüglich die entsprechenden Verbringungs- oder Ausfuhrgenehmigungen" erteilen, heißt es im Text des Abkommens.

Diese sogenannte "De-minimis"-Regel hält Katja Keul, Rüstungsexpertin der Grünen im Bundestag, für problematisch. "Ein Anteil von fünf Prozent hätte gereicht", sagte sie der Deutschen Welle. Außerdem sei es schwer, diesen Anteil genau zu berechnen oder zu überprüfen.

"Das ist ein Freibrief für Exporte aus Frankreich mit deutschen Komponenten", kritisiert auch Mathias John von Amnesty International. Das betreffe auch Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, die aus Deutschland derzeit verboten sind. "Aus menschenrechtlicher Sicht ist dieser Vertrag ein Desaster."

Werden die deutschen Richtlinien ausgehöhlt?

Am schwersten wiegt für die Kritiker die Tatsache, dass die relativ strengen deutschen Richtlinien für Rüstungsexporte mit diesem Abkommen umgangen werden können. Denn bisher sind Waffenexporte in Länder, in denen Kriege herrschen, die Bevölkerung unterdrückt wird oder die Menschenrechte verletzt werden, in Deutschland ausdrücklich nicht erlaubt.

Diesen Grundsatz hebele das deutsch-französische Abkommen aus, kritisiert die Grünen-Politikerin Keul. Jetzt laute die Regel: "Dem Export wird nicht widersprochen, es sei denn, es gibt ein nationales Interesse."

Zustimmung der Industrie

Gerade diesen Passus, der einen Widerspruch erlaubt, wenn "unmittelbare Interessen oder die nationale Sicherheit durch einen Export beeinträchtigt würden", loben die Befürworter des Abkommens. Damit könnten Waffenexporte in "problematische" Länder weiterhin verhindert werden, heißt es aus Industriekreisen. Mit dem Abkommen gebe es keinesfalls einen Automatismus für Waffenexporte, sondern diese würden von Fall zu Fall geprüft. Die Beratungen übernimmt ein "ständiges Gremium", das Deutschland und Frankreich einrichten wollen und das geheim tagt. 

Ausnahme für Kleinwaffen

Ausgenommen von dem vereinfachten Genehmigungsverfahren sind ausdrücklich Gewehre, Pistolen und andere Kriegswaffen, die die Bundesregierung als "besonders sensibel" ansieht. Sie verteidigt das Abkommen als "Grundlage für mehr gegenseitige Verlässlichkeit". Wenn man Europa strategisch stärken wolle, heißt es im Bundeskanzleramt, dann seien gemeinsame deutsch-französische Exportregeln unerlässlich. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald die französische Regierung ihm zugestimmt hat - das sei aber nur eine "reine Formalität", betont die deutsche Seite.