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Freispruch für Torsten Lieberknecht

Thomas Klein28. April 2014

Der Trainer von Eintracht Braunschweig erzielt vor dem DFB-Sportgericht einen Erfolg. Lieberknecht wird vom Vorwurf des "ungebührlichen Verhaltens" freigesprochen.

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Fußball Bundesliga Eintracht Braunschweig Trainer Lieberknecht
Bild: picture-alliance/dpa

Beim Bundesligaspiel zwischen Bayern Leverkusen und Eintracht Braunschweig (29.03.2014) wurde "Löwen"-Trainer Torsten Lieberknecht von Schiedsrichter Guido Winkmann auf die Tribüne geschickt. Der 40-Jährige soll sich über eine Entscheidung Winkmanns während der Partie beschwert haben, so der Vorwurf. Dem widersprach jetzt aber das DFB-Sportgericht.

In der mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main hatte der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Anwesenheit von Lieberknecht eine Geldstrafe von 4000 Euro gefordert. In der Sitzung kam aber heraus, dass Winkmann ausschließlich auf Geheiß des Vierten Offiziellen Detlef Scheppen gehandelt und selbst keinerlei Beleidigungen oder Ähnliches gehört hatte.

"Freiräume für Emotionalität"

"Alles das, was er gemacht hat - verbal und in seiner Körpersprache - hat sich nicht gegen den Schiedsrichter, den Assistenten oder den vierten Offiziellen gerichtet, sondern gegen eine Entscheidung, die seiner Meinung nach falsch war", sagte Richter Hans E. Lorenz. Lieberknecht selbst hatte ein Fehlverhalten immer bestritten. "Es könnte schon den einen oder anderen dramatischeren Fall gegeben haben", sagte Lorenz weiter und betonte: "Das ist schon ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung. Gewisse Freiräume müssen bleiben für Emotionalität, Leidenschaft und freie Meinungsäußerung."

Lorenz betonte aber explizit, dass das Sportgericht auch künftig Schiedsrichter vor Attacken schützen werde. Der Braunschweiger Trainer war in dieser Saison bereits dreimal auf die Tribüne geschickt worden. Zuvor war einmal ein Verfahren gegen ihn eingestellt worden, einmal musste er eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro bezahlen.

tk/asz (sid, dpa)