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Freispruch nach tödlicher Prügelattacke

3. Mai 2017

Vor einem Jahr wurde der 17-jährige Schüler Niklas in Bonn niedergeschlagen, er starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten in den zentralen Punkten freigesprochen.

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Deutschland Gericht verkündet Urteil im Niklas-Prozess
Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

"In dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten. So urteilte das Bonner Landgericht im Fall Niklas, der im Mai 2016 nach einer Prügelattacke starb. Der 21-jährige Angeklagte wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe bezog sich aber nicht auf den Fall Niklas, sondern auf eine weitere Schlägerei, die in dem Prozess  ebenfalls verhandelt wurde.

Der 17 Jahre alte Niklas war im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergestreckt worden. Anschließend wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus. Der junge Mann war während des Vorfalls nicht alleine, sondern in Begleitung mehrerer Freunde.

Kehrtwende des Staatsanwalts

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten in ihren Plädoyers im Kernvorwurf - Körperverletzung mit Todesfolge - einen Freispruch gefordert. Es sei nicht zweifelsfrei sicher, dass der Angeklagte Niklas in der Tatnacht geschlagen und getreten habe, hatte Staatsanwalt Florian Geßler seine Kehrtwende begründet. Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht.

Der Fall des Schülers, der bundesweit für Bestürzung gesorgt hat, bleibt damit vorerst ungesühnt.

fab/hk (dpa, afp)