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Fußball: DFB-Sportgericht verurteilt KSC zu Geisterspiel

9. Juli 2012
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Fußball-Drittligist Karlsruher SC muss das erste Heimspiel in der kommenden Saison am 28. Juli gegen den Halleschen FC unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den KSC am Montag in Frankfurt zu einem "Geisterspiel". Damit folgte es in der mündlichen Verhandlung dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, dem der KSC nicht zugestimmt hatte.

"Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht", erklärte Hans Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Der DFB ahndete damit insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai. Damals hatten rund 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld gestürmt, Pyrotechnik abgebrannt und Ordner angegriffen. Insgesamt wurden mehr als 70 Personen verletzt, unter ihnen 18 Polizeibeamte. (jw/sid/dpa)