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Gül erneut gescheitert

24. August 2007

Der türkische Außenminister Abdullah Gül muss auf dem Weg in das Amt des Staatspräsidenten in eine dritte Wahlrunde. Doch sein Amtsantritt dürfte sich nur um wenige Tage verzögern.

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Abdullah Gül, Quelle: AP
Nächster Termin für Gül: 28. AugustBild: picture-alliance/dpa

Der 56-jährige Abdullah Gül, der Kandidat der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP, verpasste am Freitag (24.8.) in Ankara erneut die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Im 550 Sitze zählenden Abgeordnetenhaus stimmten 337 Abgeordnete für den Politiker. Im ersten Wahlgang am Montag hatte Gül noch 341 Stimmen erhalten. In dem für den 28. August vorgesehenen dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit von 276 Stimmen.

Erneut Boykott

Die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP) von Deniz Baykal boykottierte die Wahl auch am Freitag. Die Partei wirft Gül, dessen Frau ein Kopftuch trägt, eine schleichende Islamisierung der Türkei vor. Die oppositionelle nationalistische MHP schickte mit Sabahattin Cakmakoglu einen eigenen Kandidaten ins Rennen, der 71 Stimmen erhielt. Dritter Kandidat war Tayfun Icli von der Demokratischen Linkspartei (DSP), der auf 14 Stimmen kam. Diese beiden Kandidaten gelten als chancenlos.

Im Frühjahr war die Wahl Güls in einem ersten Anlauf gescheitert. Nach Drohungen der Militärführung, die sich als Hüterin der Trennung von Staat und Religion versteht, hatte das Verfassungsgericht den Wahlgang annulliert.

Ehemaliger Islamist

Im April und Mai hatte Hunderttausende türkischer Bürger gegen die AKP-Regierung demonstriert. Bei Neuwahlen im Juli gelang der AKP mit fast 47 Prozent der Stimmen dann jedoch ein triumphaler Sieg. Gül hat derweil mehrfach versprochen, die Demokratie und die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Religion in der Türkei zu schützen.

Sollte Gül zum Präsidenten gewählt werden, wäre dies das erste Mal, dass ein ehemaliger Islamist an der Spitze der Türkei steht. Der türkische Präsident hat überwiegend repräsentative Aufgaben. Er ist jedoch Oberkommandierender der Streitkräfte, beruft Richter und kann Gesetze mit seinem Veto blockieren. (kas)