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Politik

Gefährdet Afrika das Internationale Strafgericht?

Gastautor Anaclet Rwegayura
Anaclet Rwegayura
25. November 2016

Drei afrikanische Länder werden den Internationalen Strafgerichtshof verlassen. Dabei wird das Gericht in Den Haag mehr denn je gebraucht, meint der tansanische Experte Anaclet Rwegayura.

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Den Haag Internationaler Strafgerichtshof IStGH / ICC
Bild: picture-alliance/dpa/M. Beekman

Unter der Flagge der Vereinten Nationen glauben alle Mitgliedsstaaten an Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Aber es herrscht Ungleichheit unter den Ländern. Und dennoch wird von allen Mitgliedern erwartet, ihre angemessene Rolle in diesem Spiel der Ungerechtigkeit zu spielen.

Ich möchte hierauf aufmerksam machen, weil einige afrikanische Länder ihre Unzufriedenheit über die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zum Ausdruck gebracht haben. Sie beklagen, dass kein ehrliches Spiel mit Afrika getrieben werde.

Vergangenen Monat begannen Burundi, Südafrika und Gambia mit dem formalen Prozess, um aus dem Gründungsvertrag des IStGHs - dem Römischen Statut - auszutreten. Aber war ihre Entscheidung eher innenpolitisch oder auf internationalen Rechtslagen begründet?

IStGH: Ein Mandat für den Frieden

In Anbetracht der anderen Vertragsstaaten ist dies ein verstörendes Signal, das den Anstoß für eine Reihe von weiteren afrikanischen Austritten bedeuten könnte. Fatal für eine erst 14 Jahre alte Institution.

Gastautor Anaclet Rwegayura
Anaclet Rwegayura ist politischer Analyst aus TansaniaBild: Privat

Dass viele Länder das Römische Statut von 1998 anerkannten und ihm beitreten wollten, zeigte ein internationales Grundverständnis für globale Gerechtigkeit - innerhalb und außerhalb der eigenen Grenzen. Es bestärkte das Vertrauen in die juristische Einrichtung.

Können jene Länder es sich heute leisten, das Tempo und die Arbeit des IStGHs zu vernachlässigen, wenn es doch Gerechtigkeit als Mittel für einen dauerhaften Frieden zum Ziel hat? Natürlich nicht. Denn alle Menschen brauchen diese Garantie für den Fortbestand und die Entwicklung von Frieden.

Das Mandat des IStGHs ist dementsprechend begründet im Prinzip, dass internationale Gerechtigkeit zu langfristigem Frieden, Stabilität und gleichberechtigter Entwicklung in ehemaligen Konfliktgesellschaften beitragen.

Ein Fingerzeig auf Schurken hilft nicht

Die Menschen in Afrika brauchen aber keine gottgleiche Stimme, die ihnen erklärt was für eine gewaltfreie Zukunft notwendig ist. Leider gibt es voreingenommene Gruppen, die anderen Schaden zufügen, überall auf dem Kontinent.

Afrika braucht Frieden, um mit dem Tempo der sich ständig verändernden Welt mithalten zu können, aber ohne dass der IStGH immer wieder mit dem Finger auf Schurken zeigt, die sich wünschen, dass die Grausamkeiten der vergangenen Jahre in vielen Ländern immer wieder geschehen. Das kann kein gutes Rezept für Frieden sein.

Gegenwärtig untersucht das Gericht Situationen in Afrika, unter anderem in der Demokratischen Republik Kongo, in der Zentralafrikanischen Republik, in Darfur im Sudan, in Kenia, Libyen, an der Elfenbeinküste und in Mali. Das heißt nicht, dass es in anderen afrikanischen Ländern ein Paradies ist. Im Gegenteil.

Die Entscheidung der drei afrikanischen Länder sich vom IStGH zu trennen mag nicht viel Aufmerksamkeit bei den Vereinten Nationen auf sich gezogen zu haben. Aber es könnte auf dem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) im Januar 2017 ein Thema werden. 

Afrikas Vorwürfe ernst nehmen

Die Mitglieder der AU müssen dringend zusammenarbeiten und, viel wichtiger noch, mit der internationalen Gemeinschaft gegen die Straffreiheit kämpfen, die in Afrika und vielen anderen Teilen der Welt weiterhin für massive Menschenrechtsverletzungen sorgt.

Während er noch die Unterstützung vieler afrikanischer Länder genießt, sollte der IStGH sein eigenes Verständnis von Gerechtigkeit gründlich hinterfragen, um sicherzustellen, dass er nicht seine eigene Rechtmäßigkeit und Glaubwürdigkeit untergräbt. Viel wichtiger noch: Es muss dem Gericht gelingen, Verantwortlichkeit auf höchster Regierungsebene und in den Gesellschaften allgemein durchzusetzen.

Die Sorgen und Nöte Afrikas sollten nicht ignoriert werden, vor allem nicht der Vorwurf, dass das Gericht gegen Afrikaner voreingenommen ist. Die Probleme müssen angesprochen und erklärt werden, damit der IStGH einen besseren Einfluss auf die Rechtsentwicklung des Kontinents hat.

Aus seiner jungen Erfahrung sollte der IStGH die Lehre ziehen, dass es eine praktische und zeitlich gut abgestimmte Strategie braucht, um gegebenenfalls auch ein aktives Staatsoberhaupt vor Gericht zu bringen.

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