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Gauck fertigt Gesetze zum ESM aus

13. September 2012

Grünes Licht für die Umsetzung der Gesetze zum Euro-Rettungsschirm: Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze mit seiner Unterschrift auf den Weg gebracht.

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Bundespräsident Joachim Gauck im Juli 2012 (Foto: dpa)
Angela Merkel Joachim GauckBild: picture-alliance/dpa

Nach der Verabschiedung der Gesetze zum Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat Ende Juni hatte Bundespräsident Joachim Gauck mit seiner Unterschrift auf sich warten lassen. Er wollte erst wissen, wie die Verfassungsrichter in Karlsruhe über die Eilanträge von Euro-Kritikern entscheiden würden.

Jetzt, einen Tag nach dem Urteilsspruch, mit dem das Gericht grünes Licht unter Auflagen für die deutsche Beteiligung am ESM gab, brachte Gauck mit seiner Unterschrift die Gesetze auf den Weg.

Zusätzliche Ratifikation erforderlich

Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, bedarf es nach Angaben des Bundespräsidialamts aber zusätzlich noch der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Dazu müssten zunächst die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des Euro-Rettungsschirms erfüllt sein, erklärte das Bundespräsidialamt weiter. Die Bundesregierung habe angekündigt, dafür Sorge zu tragen.

Karlsruhe: Grünes Licht für Rettungsschirm

Das Karlsruher Gericht hatte in seinem Urteil vom Mittwoch die Bundesregierung aufgefordert, verbindlich sicherzustellen, dass die Haftung Deutschlands für den ESM auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt, sofern der Bundestag keine andere Entscheidung trifft. Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker will den ESM im Oktober starten lassen.

kis/wl (dpa, afp, rtr)