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Drei Jahre Haft für Terrorwerbung im Internet

19. Juni 2008

Das Urteil ist klar: Internet-Werbung für Terrorgruppen ist auch in Deutschland strafbar. Das hat jetzt ein Gericht in Niedersachsen entschieden.

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Haben Zulauf: El-Kaida-Chef Osama bin Laden (r.) und Stellvertreter Ayman el Zawahiri.Bild: PA/dpa

Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass schon das Werben von Mitgliedern und Unterstützern für eine terroristische Vereinigung im Internet strafbar ist. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte am Donnerstag (19.06.08) einen 37-jährigen Iraker zu drei Jahren Haft, weil er Reden des Chefs des Terrornetzwerks El Kaida, Osama bin Laden, positiv kommentiert und mit Linkhinweisen versehen ins Netz gestellt habe. Der Mann habe sich damit als "als Multiplikator in den Dienst von El Kaida gestellt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Siolek.

Dadurch habe sich der Angeklagte des Werbens um Mitglieder und Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung schuldig gemacht. Eine tatsächlich erfolgreiche Werbung für El Kaida habe dem Iraker zwar nicht nachgewiesen werden können. Aber auch der Versuch sei strafbar, betonte das Gericht. Der seit Oktober 2006 in Untersuchungshaft sitzende Iraker sei ein fanatischer Kämpfer für den Dschihad.

Drei Jahre Haft

Vor dem Aufschlag
Machte El Kaida bekannt: der Anschlag auf das Word Trade Center am 11.9.2001.Bild: AP

Das Internet sei für El Kaida eine "weltweite Plattform zur Erzeugung eines Klimas der Angst", führte Richter Siolek aus. Das Netz sei "insoweit integraler Bestandteil terroristischer Bedrohungen". Die Verurteilung zu drei Jahren Haft diene auch als "warnendes Signal für Nachahmer", betonte der Vorsitzende Richter.

Die Bundesanwaltschaft begrüßte das Urteil. Erstmals habe ein Gericht in Deutschland den Bereich islamistischer Aktivitäten im Internet aufgearbeitet und gezeigt, dass sie auch nach deutschem Recht strafbar seien, erklärte Bundesanwalt Peter Ernst. Die Verteidigung kündigte wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles Revision an.

Ein Jahr Überwachung

Der Angeklagte war 1996 nach Deutschland gekommen und lebte mit seiner Ehefrau und vier kleinen Söhnen im niedersächsischen Georgsmarienhütte. Vor der Festnahme des Irakers hatten die Sicherheitsbehörden ein Jahr lang seine Aktivitäten auch im Internet überwacht. (wl)