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Geldwäsche soll konsequenter verfolgt werden Geldwäsche soll konsequenter verfolgt werden

14. Juni 2002
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Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Union und Grünen ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet. Es erweitert die Meldepflicht bei Verdacht auf Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Neben Banken und Versicherungen müssen künftig auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Makler und Anwälte die genaue Identität ihrer Mandanten festhalten und verdächtige Transaktionen melden. Zudem können sie bestraft werden, wenn sie sich an Geldwäscheaktivitäten ihrer Mandanten beteiligen. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2003 in Kraft.