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Gentests an Embryonen künftig erlaubt

Constanze Tress7. Juli 2011

Wenn auf Grund der Vorgeschichte der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist, soll die sogenannte 'Präimplantationsdiagnostik' künftig zulässig sein.

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