1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gericht hebt Auslieferungsverbot für Assange auf

10. Dezember 2021

Schwerer Rückschlag für Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer muss nach dem Spruch des Berufungsgerichts in London damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.

https://p.dw.com/p/4452C
Unterstützer des Wikileaks-Gründers bei einer Demonstration Mitte August am High Court in London
Unterstützer des Wikileaks-Gründers bei einer Demonstration Mitte August am High Court in London Bild: Matt Dunham/AP/picture alliance

Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für Julian Assange gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court mit. Der Wikileaks-Gründer muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.

Verlobte kündigt Berufung an

Die Verlobte von Assange kündigte umgehend an, erneut in Berufung zu gehen. "Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten", sagte Stella Moris einer Mitteilung zufolge. Sie bezeichnete die Entscheidung des High Courts als "gefährlich und fehlgeleitet". Es handle sich um eine "schwere Rechtsbeugung", so Moris weiter.

Die Verlobte von Julian Assange, Stella Moris, bei einer Unterstützer-Kundgebung Ende Oktober in London
Die Verlobte von Julian Assange, Stella Moris, bei einer Unterstützer-Kundgebung Ende Oktober in LondonBild: Kirsty Wigglesworth/AP/picture alliance

Ein britisches Gericht hatte Anfang des Jahres die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten. 

Bei Menschenrechtlern löste das britische Urteil Entsetzen aus. Nils Melzer, UN- Sonderberichterstatter zum Fall Assange, nannte die Entscheidung im Gespräch mit der Deutschen Welle "katastrophal". Melzer sagte, er habe den Fall Assange persönlich untersucht und grobe Menschenrechtsverletzungen beobachtet. Assanges Anwaltsteam empfahl er, "all diese Fragen der Pressefreiheit und der Menschenrechtsverletzungen sowie des ordnungsgemäßen Verfahrens in der nächsten Instanz in den Vordergrund zu stellen".

Bis zu 175 Jahre Haft in den USA

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Stella Morris: Auslieferung an ein Land, das Julian Assanges Mord plante

Bei Anhörungen im Oktober hatten beide Seiten erneut ihre Argumente vorgebracht. Die US-Anwälte warfen der britischen Justiz vor, sich bei ihrer Einschätzung auf fehlerhafte Gutachten verlassen zu haben. Außerdem sicherten die USA zu, im Falle einer Inhaftierung nicht wie befürchtet "Spezialmethoden" anzuwenden. 

Pläne für Anschlag auf Assange?

Assanges Verteidiger hingegen setzten auf neue Enthüllungen über angebliche Anschlagspläne, die vor einigen Monaten durch Medienberichte ans Licht gekommen waren. Investigative Journalisten hatten unter Berufung auf nicht näher präzisierte US-Quellen berichtet, der US-Auslandsgeheimdienst CIA habe Anschlagspläne auf Assange geschmiedet, während dieser sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhielt. Seine Unterstützer hofften, dass diese Enthüllungen eine Auslieferung in die USA unwahrscheinlicher machen.

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Bei den letzten Anhörungen nahm der 50-Jährige teilweise per Videoschalte aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh teil, fühlte sich zeitweise aber auch nicht in der Lage, das Geschehen zu verfolgen.

sti/wa (afp, dpa, dw-eigen)