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Gericht stoppt "Kohl-Protokolle"

13. November 2014

Die "Kohl-Protokolle" waren ein Bestseller, doch nun hat Altkanzler Helmut Kohl mit Erfolg gegen das nicht autorisierte Werk geklagt. Ein Gericht gab ihm Recht und untersagte die Verwendung der meisten Zitate.

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Heribert Schwan: Vermächtnis (Foto: REUTERS/Hannibal Hanschke )
Bild: Reuters/Hannibal Hanschke

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat im Streit mit seinem Ex-Biografen einen juristischen Erfolg errungen. Das Kölner Landgericht gab Kohls Anträgen auf einstweilige Verfügungen überwiegend statt und untersagte die Verbreitung zahlreicher Äußerungen des früheren Bundeskanzlers. Insgesamt wollte Kohl 115 Zitate in dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" verbieten lassen. Der Heyne-Verlag darf das Buch, das sich zum Bestseller entwickelt hatte, nach der Entscheidung nun nicht mehr ausliefern. Exemplare, die bereits in Buchläden liegen, dürfen aber weiter verkauft werden.

Heribert Schwan, der Kohls Ghostwriter bei dessen Autobiografie war, hatte in dem Buch eigenmächtig Äußerungen des Altkanzlers veröffentlicht, die dieser bei der Abfassung seiner Memoiren gesagt haben soll. Kohl zog darin zum Teil drastisch über Parteifreunde her, darunter auch über Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ex-Bundespräsident Christian Wulff.

Erneuter juristischer Erfolg

Schwan habe mit der Veröffentlichung einen "rechtswidrigen Verstoß gegen die Vertraulichkeit" begangen, befand das Gericht. Er sei als Ghostwriter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Das Gericht machte aber leichte Unterschiede, was den Umfang der Zitate betrifft, zwischen Schwan auf der einen und seinem Mitautoren Tilman Jens und der Verlagsgruppe Random House auf der anderen Seite. Kohls Anwalt Thomas Hermes kündigte nach dem Urteil Schadenersatzforderungen an. Das Buch werde die Verfahrensgegner noch "sehr, sehr teuer zu stehen kommen", sagte er.

Der Journalist Schwan hatte die ersten Bände der Memoiren des Altkanzlers geschrieben. Im März 2009 kündigte Kohl die Zusammenarbeit jedoch auf. Schwan besaß aber Mitschnitte und Protokolle seiner Gespräche mit Kohl. Der Altkanzler klagte daraufhin auf Herausgabe der Tonbänder - mit Erfolg: Im Sommer dieses Jahres sprach das Oberlandesgericht Köln dem heute 84-Jährigen die Bänder zu. Kohl sitzt seit einem Sturz vor sechs Jahren im Rollstuhl und hat Schwierigkeiten beim Sprechen.

det/sti (afp, dpa)