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Gericht stoppt Ministererlaubnis

12. Juli 2016

Ohrfeige für Sigmar Gabriel: Ein Gericht hält seine Ausnahmegenehmigung für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka für rechtswidrig und kritisiert den Bundeswirtschaftsminister scharf.

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Deutschland Gericht stoppt Ministererlaubnis für Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka
Bild: picture alliance/dpa/R. Weihrauch

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt. Der Erste Kartellsenat bewertete die Ausnahmegenehmigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstag in einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig.

Nach Einschätzung von Experten kann sich durch das Vollzugsverbot der geplante Zusammenschluss um Jahre verzögern. Damit droht den Plänen möglicherweise das Aus.

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter Auflagen erlaubt, den Konkurrenten zu übernehmen, obwohl das Bundeskartellamt die Übernahme verboten hatte.

Argumente der Richter

Nach Auffassung der Richter hätte Gabriel die Erlaubnis nicht erteilen dürfen, weil er sich in dem Verfahren befangen und nicht neutral verhalten habe. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt, betonte der Senat.

Gleich zweimal habe es im Dezember 2015 "Sechs-Augen-Gespräche" zwischen Gabriel, dem Edeka-Chef Markus Mosa und dem Kaiser's-Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub gegeben.

Außerdem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann keinen sogenannten Gemeinwohlbelang dar, der die Ministererlaubnis rechtfertigen könne, bemängelten die Richter.

Auch Gabriels Argumentation, dass durch seine Auflagen rund 16.000 Arbeitsplätzen gesichert würden, stieß bei den Richtern auf Zweifel. So sei der Ministererlaubnis nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines fusionsbedingten Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung eingeflossen sei.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ zwar keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Doch bleibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Der Konkurrent Rewe begrüßte die Entscheidung. Edeka und Kaiser's Tengelmann hätten bei dem Fusionsvorhaben von Anfang an auf einen Weg der Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. "Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie", sagte ein Rewe-Sprecher.

Sondergenehmigung hebelt Verbot aus

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter massiven Auflagen grünes Licht für den umstritten Zusammenschluss gegeben. Edeka musste im Gegenzug den Erhalt von knapp 16.000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren.

Mit seiner Sondergenehmigung hebelte Gabriel ein Verbot des Bundeskartellamts aus. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkte werden könnte. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Aldi beherrschen zusammen 85 Prozent des Markts.

ul/bea (dpa, rtr, afp)