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Gleiche Sozialleistungen für alle EU-Zuwanderer

Peter Stützle9. März 2012

Zugezogene aus manchen EU-Staaten hatten in Deutschland vom ersten Tag an Anspruch auf Arbeitslosen-Unterstützung, Zuwanderer aus anderen EU-Staaten nicht. Diese Ungleichheit hat die Bundesregierung jetzt beseitigt.

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Menschenschlange: Warten auf Leistung (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Für manch einen mag die Vorstellung verlockend sein: Man fährt nach Deutschland, geht auf direktem Weg zum Arbeitsamt und erhält vom ersten Tag an die gleiche Arbeitslosenunterstützung, wie sie auch deutsche Staatsbürger beanspruchen können. Eröffnet hat diese Möglichkeit ein Franzose, der vor deutschen Sozialgerichten geklagt hatte. Das Bundessozialgericht sprach ihm mit einem Urteil vom Herbst 2010 diesen Anspruch zu. Nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) von 1953, das sowohl Deutschland als auch Frankreich unterzeichnet haben, sei die Bundesrepublik zu der Zahlung verpflichtet.

Seit dem 23. Februar dieses Jahres ist diese Möglichkeit allerdings wieder versperrt, weil die Bundesregierung einen entsprechenden Vorbehalt gegen das EFA eingelegt hat. Dies wurde erst jetzt durch einen Pressebericht bekannt. Darin hieß es, mit dem Schritt solle eine drohende Zuwanderungswelle aus Krisenländern wie Griechenland, Spanien und Portugal verhindert werden. Dem trat das Bundesarbeitsministerium nun entschieden entgegen. Bisher hätten nur sehr wenige Zuwanderer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und es habe auch keine Anzeichen gegeben, dass sich daran etwas ändert, sagte Ministeriumssprecher Jens Flosdorff.

"Probleme mit Brüssel absehbar"

Tatsächlich sei es um die Gleichbehandlung von Zuwanderern aus EU-Ländern gegangen, so der Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Denn ein Zuwanderer beispielsweise aus Österreich, dessen Land das EFA nicht unterzeichnet hat, habe erst nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf die Sozialleistung gehabt, einer aus Frankreich dagegen vom ersten Tag an. Dies habe gegen den Rechtsgrundsatz der Europäischen Union verstoßen, wonach alle EU-Bürger gleichbehandelt werden müssen. Deshalb seien "Probleme mit Brüssel absehbar" gewesen, sagte Flosdorff.

Ursula von der Leyen (CDU) gestikulierend (Foto: dapd)
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)Bild: dapd

Flosdorff betonte, dass Fachkräfte aus EU-Ländern in Deutschland ausdrücklich willkommen seien. Diese "Willkommenskultur" gelte aber "nicht für die Zuwanderung in die Sozialsysteme". Ab jetzt gilt für Bürger aller EU-Staaten, dass sie erst nach drei Monaten Anspruch auf die sogenannte Hartz-IV-Leistung für Arbeitslose haben.

Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) ist ein Abkommen im Rahmen des Europarats, dem auch Nicht-EU-Staaten angehören. Vor Deutschland haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bereits andere EFA-Zeichnerstaaten wie Norwegen, Großbritannien, Bosnien-Herzegowina und die Türkei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Vorbehalt anzumelden.

Autor: Peter Stützle
Redaktion: Nina Werkhäuser