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Frauen klagen...

15. Mai 2010

In der Schweiz haben Frauen der Lohndiskriminierung den Kampf angesagt. Gemeinsam ziehen sie vor Gericht, wenn sie weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Oft geben die Richter den Frauen Recht.

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Frau sitzt am Computer und arbeitet (Foto: dpa)
Frauen in der Schweiz klagen für gerechte Bezahlung...Bild: dpa

Ursula Bühler-Reinhart arbeitet als Pflegefachfrau in einem Krankenhaus bei Basel. Sie arbeitet oft in Nachtschichten, hat eine große Verantwortung - aber sie verdiente lange Zeit weniger als männliche Kollegen in vergleichbaren Berufen wie Polizisten. "Obwohl unsere Berufe durchaus vergleichbar sind", wie sie sagt. Als Bühler-Reinhart diese Lohnungleichheit feststellte, klagte sie gemeinsam mit Kolleginnen vor Gericht - und gewann nach monatelangem Rechtsstreit.

In der Schweiz sind die Bedingungen für solche Lohnklagen besser als in anderen europäischen Ländern. Das Land hat bereits Ende der 1990er Jahre ein Gesetz eingeführt, das es Frauen einfacher macht, für einen gerechten Lohn zu kämpfen. Lohnklagen sind oft erfolgreicher als in anderen Ländern. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Frauen fast ein Viertel weniger verdienen als Männer in vergleichbaren Berufen, liegt der Lohnunterschied in der Schweiz bei unter 20 Prozent.

Gericht verfügt Gehaltsnachzahlung

Ursula Bühler-Reinhart mit ihrem Sohn (Foto: DW)
... mit Erfolg, wie Ursula Bühler-Reinhart beweistBild: DW

Ursula Bühler-Reinhart und ihre Kolleginnen bekommen nun vom Kanton Baseler Land ihren Lohn nachbezahlt - für fünf Jahre rückwirkend. Das macht insgesamt über 21 Millionen Schweizer Franken aus. "Das sind keine Peanuts, sondern das ist viel Geld. Das zeigt, dass auf Kosten der Frauen sehr viel Geld gespart wurde", sagt Susanne Nese. Die Gewerkschafterin hat Ursula Bühler-Reinhart und ihre Kolleginnen bei ihrer Klage unterstützt.

Solche Sammelklagen sind ein Teil des Erfolgsrezepts der Schweizer. Sie schützen die einzelne Frau vor möglichen negativen Konsequenzen einer Klage, wie zum Beispiel einer Kündigung. Außerdem werden so ganze Berufsgruppen auf einmal besser bezahlt, nicht nur einzelne Personen. Die Pflegefachfrauen sind nach einer Klagewelle mittlerweile fast in der gesamten Schweiz besser eingestuft als früher. Dazu kommt: Die Beweispflicht in den Lohn-Verfahren liegt bei den Unternehmen und nicht bei den Frauen.

Lohngerechtigkeit per Computer

Screenshot von der Logib-Internet-Seite (Foto: DW)
Sind Lohnunterschiede gerechtfertigt? Logib hat die AntwortBild: DW

Auf dem Weg zu mehr Lohngerechtigkeit hilft den Schweizer Frauen auch das Computerprogramm "Logib". Damit kann jede Frau errechnen, wie viel sie eigentlich verdienen müsste. Mit dem Programm, das das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegeben hat, können Frauen überprüfen, ob die Lohnunterschiede zu den männlichen Kollegen tatsächlich diskriminierend sind oder ob sie auf Unterschiede in der Ausbildung oder bei der Berufserfahrung zurückzuführen sind.

In der Schweiz müssen alle Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, dieses Programm durchlaufen. In der Privatwirtschaft sind solche Verfahren schwieriger. "Viele Frauen fürchten, dass ihr Arbeitgeber sie entlässt, wenn sie auf gerechten Lohn klagen", sagt Christine Michel von der Gewerkschaft Unia. Dennoch wagen sich immer wieder Frauen vor Gericht. Da die Lohnzahlungen auch rückwirkend bezahlt werden müssen, lohnt sich eine Klage oft auch nach der Pensionierung. Und dann ist auch das Risiko einer Entlassung verschwunden.


Autorin: Ruth Reichstein
Redaktion: Julia Kuckelkorn

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