1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Keine Kooperation von Google und Ministerium

10. Februar 2021

Wo erscheine ich im Google-Ranking? Für Medienhäuser eine wichtige Frage, denn viele Nutzer kommen über die Suchmaschine. Ein Gericht gibt ihnen Recht und verbietet eine Kooperation von Google bei Gesundheitsthemen.

https://p.dw.com/p/3pAiY
Pk Gesundheitsinformationen im Internet | Jens Spahn und Philipp Justus
Gesundheitsminister Jens Spahn (rechts) und Google Deutschland-Chef Philipp Justus im November 2020Bild: Wolfgang Kumm/dpa/picture alliance

Ein leichtes Kratzen im Hals. Könnte eine Corona-Infektion dahinterstecken? Schnell die Stichwörter "Halskratzen" und "Corona" in die Suchmaschine geworfen und danach gegoogelt. "Halsschmerzen sind ein mögliches Symptom von COVID-19" erscheint in einem Kasten auf dem Bildschirm, noch vor der eigentlichen Trefferliste von Google. "Erste Symptome treten 1 bis 14 Tage (meist 5 bis 6 Tage) nach der Ansteckung auf." Als Quelle darunter wird gesund.bund.de genannt, ein Portal des Gesundheitsministeriums.

"Meinungsvielfalt in Gefahr"

Doch diese von Google "Knowledge Panels", also Wissens-Tafeln, genannten Kästen mit Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) dürfen so in Zukunft nicht mehr auftauchen. Das hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte der private Anbieter NetDoktor, ein Portal des Burda-Medienkonzerns, das mit Gesundheitsthemen im Netz Geld verdient. Seit der Kooperation von Google und dem Gesundheitsministerium seien die eigenen Klickzahlen und damit Werbeeinnahmen zurückgegangen, so NetDoktor. Schließlich dominiert Google in Deutschland den Markt der Suchmaschinen, mit mehr als 90 Prozent aller Suchanfragen.

Screenshot gesund.bund.de
Zu mehr als 160 Krankheiten bietet das Portal des Gesundheitsministeriums InformationenBild: gesund.bund.de

Es bestehe die Gefahr, dass seriöse private Gesundheitsportale dabei vom Markt gedrängt würden, sagte die zuständige Richterin in ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch. Damit verbunden sei die Gefahr einer "drohenden Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt." Deshalb müssten Google und das Gesundheitsministerium ihre erst seit knapp drei Monaten bestehende Kooperation wieder einstellen. Gegen das Urteil kann aber noch Revision eingelegt werden.

"Willkür der Digitalplattform"

"Das ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung der Pressefreiheit in Deutschland", sagt Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) der DW. "Damit wird der Willkür der Digitalplattform, welche Informationen und welche Meinungen die Bürger zu Gesicht bekommen, ein Riegel vorgeschoben." Es sei nicht hinnehmbar, so Scherzer, dass Google Informationen der Bundesregierung vor allen Angeboten der privaten Presse platziere, "ganz ohne Wettbewerb."

VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer
VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer sieht bei einer Kooperation die Pressefreiheit in GefahrBild: Christoph Soeder/dpa/picture alliance

Google hält dagegen: Informationen des Gesundheitsministeriums bei Anfragen zu bestimmten Krankheiten anzuzeigen, behindere nicht die Angebote anderer Website-Inhaber, schreibt Deutschland-Chef Philipp Justus in einem Blogbeitrag. "Sie werden zusammen mit einer Vielzahl anderer Websites weiterhin in den Suchergebnissen angezeigt."

Pandemie-Bekämpfung per Portal

Erst im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn die Kooperation gemeinsam mit Justus vorgestellt. "Wer Gesundheit googelt, soll auf unserem Portal des Bundes landen", sagte Spahn damals. "Dort gibt es evidenzbasiert Informationen, verständlich und übersichtlich aufbereitet." Denn verlässliche und objektive Informationen gebe es leider gerade bei Gesundheitsthemen nicht immer, sagte Spahn. Dabei seien sie in Pandemie-Zeiten besonders wichtig. Schließlich kursieren nicht nur Halbwahrheiten im Netz, sondern auch eine Menge potenziell tödlicher Falschinformationen.

Doch auch wer mehr über Migräne, Durchfall oder Fußpilz wissen will, findet Informationen auf den Seiten des Gesundheitsministeriums. Auch das sieht Stephan Scherzer vom VDZ kritisch. "Es ist keinesfalls mit unserer fest im Grundgesetz verankerten Staatsfreiheit der Medien vereinbar, dass das Bundesgesundheitsministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt", sagt er der DW. "Wir sind deshalb alarmiert, dass die Bundesregierung jetzt auch noch versucht, das Portal gesetzlich nachträglich zu legitimieren. Der Bundestag muss diesen nicht hinnehmbaren Eingriff in den Pressemarkt unbedingt zurückweisen."

Scrollen, bis der Arzt kommt

Und das Gesundheitsministerium selbst? Man nehme das Urteil zur Kenntnis, teilt eine Sprecherin der DW mit. "Nach Auswertung der Entscheidung wird das BMG über die weiteren Schritte entscheiden. Das Angebot des Nationalen Gesundheitsportals als solches bleibt von diesem Urteil unberührt." Das heißt, Nutzer werden sich auch in Zukunft auf den Seiten des Ministeriums informieren können, wenn sie bei Halskratzen unsicher sind, ob sie unter Covid-19 leiden. Allerdings werden sie vielleicht eine Weile nach unten scrollen müssen, bevor sie das Gesundheitsportal des Bundes in den Suchergebnissen finden.