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GPS zur Verbrecherjagd ist erlaubt

12. April 2005

Die Polizei darf satellitengestützte Überwachungstechnik zur Verfolgung mutmaßlicher Straftäter einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

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GPS-Sender können jede Fahrt dokumentierenBild: dpa Zentralbild

Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines einstigen Mitglieds der linksextremistischen "Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) ab. Der 1999 zu 13 Jahren Haft verurteilte Mann war mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts ("Global Positioning System") überführt worden.

Der verurteilte Bernhard Falk, der inzwischen zum Islam konvertiert ist und sich Bernhard Uzun nennt, rügte mit seiner Verfassungsbeschwerde den GPS-Einsatz als verfassungswidrig. Es liege keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung für die einschneidende Überwachungsmaßnahme vor, meint er.

Datenschutz versus Verbrechensbekämpfung

In der mündlichen Verhandlung am 10. November 2004 hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka kritisiert, dass die GPS-Überwachung einen Monat lang von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann. Nur bei einer Verlängerung ist ein Richter einzuschalten. Weiter seien im Gesetz keine konkreten Straftaten genannt, in denen die GPS-Überwachung vorgenommen werden könne. Die Formulierung "Straftaten von erheblicher Bedeutung" genüge nicht für den weit reichenden Eingriff. Die Bundesregierung hatte den GPS-Einsatz verteidigt. Die Observation sei mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Erfolgreiche Methode

Der Beschwerdeführer hat dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zufolge mit einem weiteren AIZ-Mitglied 1996 mehrere Sprengstoffanschläge unter anderem auf Privatwohnungen von Politikern begangen. Um den beiden äußerst intelligenten und extrem misstrauischen Verdächtigen auf die Spur zu kommen, hatte die Polizei neben dem Einbau eines GPS-Geräts in deren Auto zeitweise auch Telefone abgehört, den Betriebsfunk des Arbeitgebers überwacht sowie zusätzlich Videokameras und Überwachungsbeamte eingesetzt. GPS führte letztlich zur Überführung der Täter. Die AIZ war nach dem Gewaltverzicht der "Roten Armee Fraktion" (RAF) im Jahr 1992 aktiv geworden.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Ermittler strengere Voraussetzungen beachten müssen, wenn sie einen Verdächtigen mit technischen und anderen Mitteln gleichsam flächendeckend observieren. Das BKA nutzt handelsübliche GPS-Systeme und setzt diese nach eigenen Angaben sechs bis zehn Mal im Jahr ein, um beispielsweise Fahrstrecken und Aufenthaltsorte von Verdächtigen zu ermitteln.

Mit dem Global Positioning System lässt sich an jedem Punkt der Erde der genaue Standort bestimmen. Erforderlich ist ein Empfänger, der Signale von insgesamt 28 um die Erde kreisenden GPS-Satelliten empfängt, die unablässig Zeit- und Positionsangaben aussenden.

Die Polizei setzt nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) die herkömmliche GPS-Technik vor allem zur Observation der Autos Verdächtiger ein. Dazu werden heimlich Geräte in den Pkw eingebaut. Die in Echtzeit übertragbaren Positionsdaten können auf einer elektronischen Landkarte sichtbar gemacht werden. (kas)