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Grünes Licht für Fluthilfe

Sabine Kinkartz16. August 2013

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat den Weg für die Auszahlung von acht Milliarden Euro für die Opfer der Jahrhundertflut freigemacht. Besonders betroffen sind die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern.

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Helfer reinigen in der vom Elbehochwasser betroffenen Stadt Meißen in Sachsen (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Wassermassen haben sich zurückgezogen. Bundeswehr, THW, Feuerwehr und die unzähligen ehrenamtlichen Helfer sind weitgehend abgereist. Die immensen Schäden, die die Naturkatastrophe vor allem im Osten Deutschlands verursacht hat, sind vielerorts aber noch sichtbar. Häuser, Wohnungen, Geschäfte und Betriebe sind zerstört. Straßen, Schienen und Deiche sehen nicht viel besser aus.

Wiederaufbau nach der Flut - Die Baubranche macht Überstunden

Während in einigen Orten die ersten Gebäude bereits saniert sind, laufen anderenorts nach wie vor die Gebläse der Trockner. So auch im Haus des sächsischen Landtagspräsidenten, von dem der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich am Freitag (16.08.2013) beispielgebend im Bundesrat erzählte. Nach wie vor würden die Trockner täglich 200 Liter Wasser aus dem Sandsteingemäuer ziehen.

Nationale Katastrophe

Das Juni-Unwetter, in dessen Folge im Süden und Osten Deutschlands Flüsse weit über die Ufer getreten waren und erhebliche Überschwemmungen verursacht hatten, bezeichnete Tillich als "Katastrophe nationalen Ausmaßes". Mit Blick auf künftige Unwetter müsse unbedingt ein verstärkter Hochwasserschutz geschaffen werden.

Der sächsische Ministerpräsident sprach auf einer Sondersitzung des Bundesrats, die eigens einberufen worden war, um über die Verteilung und Verwendung des im Juli beschlossenen Aufbauhilfefonds abzustimmen. Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können. Acht Milliarden Euro stehen insgesamt zur Verfügung, die Auszahlung soll stufenweise erfolgen, da die Schäden noch nicht abschließend festgestellt sind. In einem ersten Schritt sollen 50 Prozent des Fonds verteilt werden, die zweite Hälfte soll eventuell sogar in zwei Schritten ausgezahlt werden.

Sachsen-Anhalt am stärksten betroffen

Eine Verordnung, die am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedet wurde und der jetzt die Landesregierungen zugestimmt haben, regelt, dass zunächst das meiste Geld nach Sachen-Anhalt fließen wird. Das Bundesland erhält auf der Basis der vorläufigen Schadensmeldungen mehr als 40 Prozent der auszuzahlenden Gelder. Es folgen Sachsen mit knapp 30 sowie Bayern mit knapp 20 Prozent. Der Rest wird mit den Soforthilfen verrechnet, die der Bund unmittelbar nach der Katastrophe zur Verfügung gestellt hat.

Der Bund finanziert die gesamten acht Milliarden Euro über einen Nachtragshaushalt, also über neue Schulden vor. Später sollen die Länder einen Teil der Gelder zurückzahlen. Die Kosten zur Beseitigung der Flutschäden an Autobahnen, Bundesfernstraßen und dem Bahnnetz schultert der Bund allerdings allein. Damit reduziert sich die zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Summe auf 6,5 Milliarden Euro. "Danke Deutschland! Im Namen Sachsen-Anhalts sage ich das von ganzem Herzen", sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), dazu im Bundesrat.

Fischbeck: Ein Dorf versinkt im Elbe-Hochwasser (Foto: dpa)
Fischbeck: Ein Dorf versinkt im Elbe-HochwasserBild: picture-alliance/dpa

Ein Rest bleibt

Die Opfer der Flut können allerdings nicht darauf hoffen, dass ihr gesamter Schaden ersetzt wird. Lediglich 80 Prozent sollen über den Fonds abgedeckt werden, in der Regel verbleibt ein Eigenanteil von 20 Prozent. Glücklich schätzen können sich nur die, deren Versicherung diesen Anteil übernimmt. Diese Regelung solle die Bereitschaft fördern, in Zukunft verstärkt Versicherungen abzuschließen, heißt es vonseiten der Politik. Für begründete Härten sei aber eine Einzelfallregelung möglich.