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Grünes Licht für weltweite Gerichtsbehörde

Wolter von Tiesenhausen17. Januar 2002

Die Bundesregierung hat den Weg für die rasche Gründung eines internationalen Strafgerichtshofs geebnet. Sitz der neuen Behörde soll Den Haag sein.

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Der Internationale Strafgerichtshof soll in Den Haag tagenBild: AP

Mit zwei Gesetzentwürfen, die vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen wurden, hat die Bundesregierung weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein internationaler Strafgerichtshof möglichst bald weltweit tätig werden kann. Wie Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vor der Presse mitteilte, gleichen diese Entwürfe das nationale deutsche Recht dem internationalem Strafrecht an, wie es in den sogenannten "Römischen Statuten" niedergelegt ist. Zugleich regelt es die Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden und dem internationalen Gerichtshof.

Dieser Internationale Strafgerichtshof entspricht dem Wunsch vieler Staaten, dass schwere Straftaten unabhängig von den nationalen Zuständigkeiten verfolgt werden können. Als Vorbild dient unter anderem der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Dieser Gerichtshof wurde zur Ahndung von Straftaten eingerichtet, die bei den Bürgerkriegsauseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden. Auch der zukünftige Internationale Strafgerichtshof wird seinen Sitz in Den Haag haben, aber ohne regionale Beschränkung tätig werden können. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Staaten dem Gründungsabkommen beigetreten sind und die entsprechenden Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Damit wird schon im nächsten Jahr gerechnet.

US-Unterstützung für Gerichtshof unwahrscheinlich

Eher unwahrscheinlich ist dagegen, dass auch die USA die Arbeit des internationalen Gerichtshofes unterstützen werden. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Bestrebungen hat der Kongress inzwischen ein Gesetz beschlossen, dass die Zusammenarbeit der amerikanischen Behörden mit dem Internationalen Strafgerichtshof sogar verbietet. Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft getreten, doch gibt es in der amerikanischen Öffentlichkeit und der Politik die Befürchtung, der Internationale Strafgerichtshof könnte auch amerikanische Soldaten wegen Kriegsverbrechen belangen. Die Europäische Union und auch die Bundesrepublik Deutschland sind bemüht, diese Bedenken des amerikanischen Gesetzgebers auszuräumen.

Geringer Unterschied zwischen deutschem und internationalem Recht

Die Unterschiede zwischen deutschem und internationalen Strafrecht sind nach Ansicht von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin nicht groß. "Zum Beispiel sagen wir, dass alles das, was mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, ethnischer Vertreibung und ähnlichen schwersten Delikten jetzt global einheitlich geregelt ist, nicht verjährt. Wir haben bei uns in der Bundesrepublik lediglich die Bestimmung, dass individueller Mord und Völkermord nicht verjähren," sagte Däubler-Gmelin.

Zu den strafwürdigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen Mord, Versklavung, Folterung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung von Menschen. Als Kriegsverbrechen wird geahndet, wer im Krieg oder Bürgerkrieg Kranke, Verwundete oder Schiffbrüchige tötet, grausam oder unmenschlich behandelt. Auch der Angriff auf Sanitätspersonal, Krankenhäuser oder Lazarette und der Einsatz verbotener Mittel zur Kriegsführung, wie chemische oder biologische Waffen, gelten als Kriegsverbrechen. Diese Straftaten können ohne Rücksicht auf den Tatort in jedem Land verfolgt werden. Nur wenn ein Land dies nicht will oder kann, wird der Internationale Strafgerichtshof tätig werden.