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Politik

Athen: Was wird aus den türkischen Militärs?

15. Januar 2018

Athen hat die Asylerlaubnis für einen türkischen Offizier wieder aufgehoben. Am Montag entscheidet ein Gericht, ob seine Verhaftung rechtens ist. Der Fall ist längst nicht entschieden, sagt der Jurist Nikos Alivizatos.

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Griechenland | Türkischer Soldat erhält Asyl in Griechenland
Mit diesem Militärhelikopter sind die acht türkischen Offiziere im Juli 2016 in Griechenland gelandet Bild: Getty Images/AFP/P. Tsikaki

Die Geschichte ist heikel: Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 flohen acht türkische Offiziere mit einem Hubschrauber nach Griechenland und beantragten dort Asyl. Ankara behauptet, die Geflüchteten seien am Putschversuch beteiligt gewesen und verlangt ihre Auslieferung. Die Athener Justiz lehnt dies ab. Ende Dezember hat die zuständige Asylbehörde einem ersten Antragsteller Asyl zugesprochen. Ankara protestierte dagegen. Daraufhin erhob die griechische Regierung Einspruch gegen den Bescheid ihrer eigenen Asylbehörde und der Offizier wurde erneut in Polizeigewahrsam genommen. Nach der Entscheidung eines Gerichts am Montag, ob seine Verhaftung rechtens ist, wird Mitte Februar über den Einspruch der Athener Regierung entschieden. Das letzte Wort wird wohl der Oberste Gerichtshof Griechenlands haben - das könnte bis zu zwei Jahre dauern. 

DW: Herr Alivizatos, hat die Athener Regierung in die Arbeit der Justiz interveniert?

Nikos Alivizatos: Diese Formulierung ist juristisch nicht korrekt. Die Regierung hat ein Recht wahrgenommen, das ihr laut Gesetz zusteht. Einem juristischen Laien mag es sonderbar erscheinen, dass die Regierung ausgerechnet gegen eine Entscheidung ihrer eigenen Organe vorgeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Vorgehensweise jedoch zulässig, wenn sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen war. Und das ist hier der Fall.

Trotzdem werfen Sie der Athener Regierung "ethische Inkonsequenz" vor. Was heißt das konkret?

Die griechische Verfassung sieht vor, dass Freiheitskämpfer und politisch Verfolgte nicht ausgeliefert werden. Dieser Grundsatz wurde 1975 nach der Wiederherstellung der Demokratie in unsere Verfassung aufgenommen und geht auf einen Vorschlag des Juristen Georgios Alexandros Mangakis zurück, der selbst während der Obristen-Diktatur politisch verfolgt wurde und damals in Deutschland Zuflucht fand. Ein Zyniker könnte in dem Zusammenhang behaupten, der Kampf für die Freiheit sei eine Sache und die Beteiligung an einem Putsch eine andere. Das hat mehr oder weniger auch Erdogan erzählt bei seinem jüngsten Besuch in Athen. Die Antwort lautet: Sollten die Offiziere in solche Handlungen verwickelt sein, gäbe es in der Tat ein schwerwiegendes Argument für ihre Auslieferung, beziehungsweise gegen eine Asylgewährung. Doch eine derartige Verantwortung geht aus den Akten nicht hervor.

Professor  Nikos Alivizatos
Verfassungsrechtler Nikos Alivizatos hat der griechischen Regierung "ethische Inkonsequenz" vorgeworfen Bild: DW/J. Papadimitriou

Aber stößt das Verfassungsrecht hier nicht an seine Grenzen? Die Gerichte in Athen können vermutlich nur Informationen als Beweis heranziehen, welche die türkische Seite selbst zur Verfügung stellt.

So ist das. Der Auslieferungsantrag kommt von der Staatsanwaltschaft Istanbul. Doch eine Beteiligung der Betroffenen am Putsch ist nicht ersichtlich. Ihnen wird vorgeworfen, dass der Helikopterpilot Kontakt zu seinem Vorgesetzten hatte, der am Putsch beteiligt war. Über den Inhalt des Gesprächs ist nichts bekannt. Allein die Tatsache, dass es stattgefunden hat, reicht nicht aus. Zudem war der Helikopter nicht bewaffnet. Auf dieser Grundlage ist die Asylbehörde in Athen wohl zum Schluss gekommen, dass keine Indizien für rechtswidrige Handlungen vorliegen und die Offiziere aus politischen Gründen verfolgt würden.

Haben Sie eine Vermutung, wie die endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ausfällt?

Ich habe den Eindruck, dass eine Auslieferung nicht in Betracht kommt; es sei denn, die Betroffenen waren tatsächlich am Putsch beteiligt oder verstoßen in gravierender Weise gegen die griechische Rechtsordnung. Aber auch wenn sie nicht ausgeliefert werden: Sie bekämen nicht automatisch Asyl und hätten dann immer noch keine Papiere.

Aber was bleibt ihnen dann übrig? Weiterhin in Polizeigewahrsam zu sitzen?

Nein, sie wären schon auf freiem Fuß. Möglicherweise würden sie an ein Drittland ausgeliefert, das bereit wäre, ihren Asylantrag zu prüfen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass Deutschland vielen Menschen aus der Türkei nach dem Putschversuch Asyl gewährt hat. Dazu gehören auch Offiziere.

Das heißt, die geflüchteten Offiziere könnten in Deutschland landen?

Das käme durchaus in Frage, wenn sie frei wären, aber kein Asyl in Griechenland bekämen. In diesem Fall könnten die Betroffenen - nach vorheriger Absprache - nach Deutschland oder in ein anderes europäisches Land ausreisen.

Und diese Absprache müsste auf politischer Ebene stattfinden?

Selbstverständlich. Die Inanspruchnahme von Asyl wäre für diese Menschen jedenfalls die einzige Möglichkeit, legal in Griechenland zu bleiben.  

Porträt eines Mannes mir grau-schwarze meliertem Haar
Jannis Papadimitriou Redakteur, Autor und Reporter der DW Programs for Europe