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Vorratsdatenspeicherung extrem

4. November 2015

Britische Behörden sollen künftig sehen können, welche Websites die Internetnutzer aufgerufen haben. Das sehen Pläne der britischen Regierung vor. Die Opposition spricht von einem Rückschlag für die Bürgerrechte.

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Symbolbild Computerüberwachung (Foto: Eisenhans)
Bild: Fotolia/Eisenhans

Das künftige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bedeute nicht, dass der gesamte Verlauf im Browser zugänglich werde, sagte Innenministerin Theresa May im Londoner Parlament. Polizei und Geheimdienst könnten etwa sehen, ob jemand auf Facebook war, aber nicht, welche Seiten er dort angeschaut habe und mit wem er über welche Themen kommuniziert habe.

May sprach von einem "weltweit führenden Aufsichtssystem". Premierminister David Cameron nannte die Datenspeicherung im Parlament "absolut entscheidend" für Ermittlungen durch die Sicherheitsorgane.

Anbieter wären dem neuen Gesetz nach gezwungen, den Geheimdiensten Zugang zu den Daten von Computern und Smartphones zu verschaffen, und Internetfirmen müssten die aufgerufenen Websites jedes Bürgers bis zu ein Jahr lang speichern, nicht aber alle angeschauten Unterseiten. Zu den Vorratsdaten gehören auch Suchbegriffe, die in Suchmaschinen eingegeben werden.

Die Opposition nannte den Gesetzentwurf für die umfassende Vorratsdatenspeicherung einen "herben Rückschlag für Bürgerrechte". Auch Datenschützer protestierten.

Innenministerin Theresa May (Foto: dpa)
Innenministerin Theresa MayBild: picture-alliance/empics/J. Brady

Großbritannien muss den Zugriff auf Internet- und andere Kommunikationsdaten neu regeln, weil bestehende Gesetze Ende des kommenden Jahres auslaufen. Im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung gezogen. Kritiker der konservativen Regierung in Großbritannien sehen den vorliegenden Gesetzesentwurf im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH.

Umstrittenes Gesetz in Deutschland

Auf der Basis der EuGH-Entscheidung hatte das Parlament in Deutschland bereits Mitte Oktober die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Auch Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werde. Die Opposition, aber auch viele Verbände lehnen auch die Neuregelung ab.

Im Jahr 2007 hatte die damalige große Koalition bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dieses wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen.

stu/kle (afp, dpa)