1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Grundrechtecharta der EU

8. Dezember 2002
https://p.dw.com/p/2t78
Die Charta verbietet das KlonenBild: dpa
In einigen Jahren soll die Charta der erste Teil einer EU-Verfassung werden, die die Verteilung der Kompetenzen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten festschreibt. Zunächst aber wird das Dokument als lediglich politisch verbindlicher Text für sich allein stehen.

Am Widerstand Großbritanniens wird vermutlich die Eingliederung der Charta in den überarbeiteten EU-Vertrag von Nizza scheitern. Damit kann der Text keine Rechtsverbindlichkeit entfalten; die darin enthaltenen Rechte sind dadurch nicht einklagbar. In EU-Kreisen herrscht jedoch die Einschätzung vor, dass die Grundrechte-Charta trotzdem auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Einfluss haben wird.

Die Grundrechte-Charta geht nicht über das hinaus, was in der EU und ihren Mitgliedstaaten ohnehin geltendes Recht ist. Sie bindet die Union und die Mitgliedstaaten insofern, als sie EU-Recht umsetzen.

Die Charta umfasst sieben Kapitel über die Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen. Sie garantiert klassische Rechte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Asylrecht oder das Recht auf unternehmerische Freiheit. Aber auch technologische Entwicklungen werden berücksichtigt. So schreibt das Dokument den Schutz personenbezogener Daten vor und verbietet das Klonen von Menschen.

Umstritten waren während der neunmonatigen Verhandlungen unter den 62 Mitgliedern des Konvents - Regierungsbeauftragte sowie Mitglieder der EU-Kommission, des Europaparlaments und der nationalen Parlamente - die sozialen Rechte, die vor allem auf den Widerstand Großbritanniens stießen. Was letztendlich im Text fehlt, sind Gewerkschaftsrechte wie das Recht auf Streik.