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Politik

Grundsatzdebatte über Enteignungen

5. April 2019

Vor dem Volksbegehren in Berlin über die Enteignung von Immobilienkonzernen startet die FDP eine generelle Debatte über das Instrument. Sie will den entsprechenden Grundgesetz-Artikel streichen. Die Linke hält dagegen.

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Grundgesetz Deutschland
"Eigentum verpflichtet", sagt das Grundgesetz - nochBild: picture-alliance/ZB

Einen Tag vor dem Start der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren in Berlin macht die FDP mit einem radikalen Vorschlag zum Thema Enteignungen von sich reden. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer kritisierte im "Handelsblatt", dass der Berliner Senat anscheinend bereit sei, den Schutz des Eigentums in Frage zu stellen und schlug eine Grundgesetzänderung vor.

"Eine Streichung des Artikel 15 Grundgesetz (GG) würde die Achtung des Gesetzgebers vor dem Eigentum dokumentieren", sagte Theurer der Zeitung. Der Staat könne damit zeigen, dass sich wirtschaftspolitische Ziele mit der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und Vermögen nicht erreichen ließen.

Deutschland | Mieterprotest | Plakat
Protest gegen "Entmietung" durch wahnwitzige Mietsteigerungen in BerlinBild: imago/C. Mang

Artikel 15 GG sieht vor, dass "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel", die sich in Privatbesitz befinden, gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden können.

"Sozialismus aus dem Grundgesetz streichen"

Darauf sowie auf Artikel 14 GG, der besagt, dass "Eigentum verpflichtet" und laut dem eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist, beruft sich eine Initiative in Berlin. Sie will große Wohnungsbau- und Immobilienkonzerne wie die "Deutsche Wohnen" enteignen und beginnt diesen Samstag mit der Unterschriftensammlung für das entsprechende Volksbegehren. Die "Deutsche Wohnen" besitzt in Berlin rund 110.000 Wohnungen.

Deutschland Berlin Wohngipfel im Kanzleramt Proteste
Proteste während des Wohngipfels im Kanzleramt (September 2018)Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Theurer sagte, er wolle den "Sozialismus aus dem Grundgesetz streichen".  Neben dem FDP-Vize erklärte auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, das Mittel der Enteignung lehne ihre Partei ab. In einem Schreiben an den Zentralen Immobilien Ausschuss stellte sie sich gegen Enteignungen. "Wir wollen die schwierige Wohnungssituation in unserem Land im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft und mit den Mitteln des Marktes beheben", schrieb Kramp-Karrenbauer an den Verband. "Das Mittel der Enteignung lehnen wir ab." Das habe auch die Berliner CDU deutlich gemacht.

"Immobilienspekulanten an die Kandare"

Die Linke kritisierte vor allem die FDP-Forderung nach einer Grundgesetzänderung scharf. Es sei "skrupellos", das Grundgesetz dem "Primat der Wirtschaft zu unterwerfen", kritisierte Linken-Politiker Jan Korte. Die Interessen der Bevölkerung müssten über die von Unternehmen gestellt werden.

Wohnungsgesuch in Berlin-Prenzlauer
Wohnungsgesuch in Berlin Prenzlauer BergBild: Imago/Seeliger

Linken-Chef Bernd Riexinger verteidigte die von den Initiatoren des Berliner Volksbegehrens geforderte Enteignung als legitim und beklagte den massiven Rückgang des Bestandes an Sozialwohnungen. "Darin liegt das ganze Drama der Entwicklung", sagte er im Deutschlandfunk. Es gehe auch nicht um "entschädigungsloses Enteignen", sondern darum, "Immobilienspekulanten an die Kandare" zu legen.

Gute Chancen für das Volksbegehren

Ziel des Volksbegehrens ist es, gewinnorientierte Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in ihrem Bestand haben. Etwa ein Dutzend Unternehmen in Berlin mit rund 240.000 Wohnungen wären wohl betroffen - rund 15 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes. Angesichts der angespannten Stimmung in Berlin hat der Vorstoß gute Chancen auf einen Erfolg; dass die nötigen 20.000 Unterschriften für die Einleitung des Verfahrens zusammenkommen, gilt als sicher.

cw/sti (afp, dpa)

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