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Politik

Grünes Licht für dritte Geschlechtsoption "divers"

14. Dezember 2018

Neben "männlich" und "weiblich" kann für intersexuelle Menschen im Geburtenregister künftig "divers" eingetragen werden. Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

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Symbolbild drittes Geschlecht
Bild: Colurbox

Bisher gab es neben den Optionen "männlich" und "weiblich" nur die Möglichkeit, auf eine solche Angabe zu verzichten. Mit dem jetzigen Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Die Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet. Die Richter hatten eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres verlangt.

Nach dem neuen Gesetz soll der Eintrag im Geburtenregister auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können, wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann und auch die weitere Geschlechtsentwicklung dies nicht ermöglicht. Das gilt auch in Fällen, in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde. In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern. Für diese späteren Änderungen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Lesben- und Schwulenverband unzufrieden

Kritik an der medizinischen Nachweispflicht äußerten die Grünen. Auch der Lesben- und Schwulenverband zeigte sich enttäuscht. "Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein", erklärte die Organisation. "Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden." Der Verband kritisierte außerdem, dass Intersexualität weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt werde. LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels betonte, "dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird".

Bei der Parlamentsdebatte hatten Redner von FDP, SPD, Grünen und der Linken eine Orientierung an Selbstbestimmung und Selbstwahrnehmung des Menschen verlangt. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann erklärte hingegen, ein Personenstandsregister mit Beweiskraft lasse keine Selbsteinschätzung nach subjektiven Empfindungen zu. Noch deutlicher wandte sich die AfD gegen eine solche Möglichkeit. "Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum - so wie Alter und Körpergröße auch", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch.

Dem Gesetz könnten weitere Änderungen folgen. So forderte die SPD-Abgeordnete Elisabeth Kaiser auch eine Überarbeitung des Transsexuellen-Gesetzes. Die Christdemokratin Bettina Margarethe Wiesman versprach eine größere Reform für 2019.

hk/kle (dpa, kna)