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Gut für Stromverbraucher

14. August 2008
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Das oberste deutsche Zivilgericht hat die Position der Bundesnetzagentur im Kampf gegen hohe Strompreise gestärkt. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag hat die Regulierungsbehörde dem Energiekonzern Vattenfall zu Recht eine Kürzung der Nutzungsgebühren für seine Stromnetze verordnet. Die von der Regulierungsbehörde verfügten Kürzungen um bis zu 18 Prozent wurden vom Kartellsenat im Wesentlichen bestätigt. Durch das neue Energiewirtschaftgesetz von 2005 müssen die früheren staatlichen Stromversorger ihre Netze anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Dafür dürfen sie ein Nutzungsentgelt verlangen. Die Höhe wird von der Bundesnetzagentur, bei kleineren Stromversorgern von den Landesbehörden, kontrolliert und genehmigt. Die Entgelte für die Netznutzung machen rund ein Drittel des gesamten Strompreises aus.