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Haftungsgesetz für Atomkonzerne verspätet

16. Dezember 2015

Wirtschaftsminister Gabriel will gesetzlich sicherstellen, dass die Stromkonzerne den Atomausstieg bezahlen und nicht die Bürger. Doch zum Jahreswechsel wird das Gesetz nicht in Kraft treten.

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Atomkraftwerk Biblis in Hessen (Archivfoto: dapd)
Atomkraftwerk Biblis in HessenBild: dapd

Das geplante Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne beim Atomausstieg verzögert sich weiter und kann endgültig nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden. Der Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestages vertagte mit den Stimmen von Union und SPD die Beratung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Gesetzentwurfs, wie der Pressedienst des Bundestags mitteilte.

Konzerne spalten sich auf

Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall durch Abspaltung ihrer Kernkrafttöchter vor der milliardenschweren Haftung beim Abriss der Meiler und der Endlagerung des Atommülls drücken können. Eon und RWE haben bereits angekündigt, ihre Unternehmen aufspalten zu wollen - Eon zum 1. Januar.

Deshalb hatte SPD-Chef Gabriel erst kürzlich gewarnt, das Gesetz müsse unbedingt zum 1. Januar in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund "erhebliche Risiken" ergeben. Die Regierung muss nach Agenturberichten eine Klausel in das Gesetz einbauen, um die Haftung der Atomkonzerne rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu regeln. Das Gesetz werde dadurch rechtlich angreifbarer, hieß es im Ausschuss.

Kosten: 47,5 Milliarden Euro

CDU und CSU begründeten ihr Vorgehen damit, dass das Gesetz für die Konzernhaftung möglichst eng an den Abschlussbericht der "Atomkommission" gekoppelt werden solle, berichteten Korrespondenten in Berlin. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium soll Vorschläge machen, wie die auf mindestens 47,5 Milliarden Euro geschätzten Kosten für den Atomausstieg finanziert und das Geld dafür dauerhaft gesichert werden können. Inhaltlich allerdings sind die Kommission und das Konzernnachhaftungsgesetz zwei getrennte Sachverhalte.

Die SPD-Expertin Nina Scheer warf dem Koalitionspartner vor, "in unverantwortlicher Weise eine faktische Überwälzung von Entsorgungskosten auf die Allgemeinheit" zu riskieren. Die inhaltlichen Differenzen seien überschaubar und wären kurzfristig lösbar gewesen. Das Verhalten von CDU und CSU lasse sich nur dahingehend erklären, dass eine verminderte Haftung der Atomkonzerne durch eine mögliche Aufspaltung der Unternehmen sehenden Auges in Kauf genommen werde, sagte Scheer. .

Kritik der Opposition

Der Abgeordnete Hubertus Zdebel von den Linken erklärte: "Das ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler und lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darumgeht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen." Ähnlich argumentierte der Grünen-Experte Oliver Krischer: "Das Verschieben birgt unkalkulierbare Risiken für den Steuerzahler angesichts der real stattfindenden Zellteilung von Eon und RWE."

wl/ml (dpa, afp)