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Hartz IV - Arbeit durch Mitarbeit

Monika Lohmüller4. Januar 2005

Das Hartz-IV-Gesetz ist wohl die einschneidenste Reform des deutschen Arbeitsmarktes. So sollen vor allem Langzeitarbeitslose schneller einen Job finden – sie müssen dabei aber tatkräftig mitwirken.

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Arbeitslosengeld II: der Antrag allein reicht nicht mehr...Bild: AP

Nach Hartz IV, das unter dem Motto "Fördern und Fordern" steht, erhalten nun alle Langzeitarbeitslosen, die als schwer vermittelbar gelten, das so genannte Arbeitslosengeld II. Bislang gab es zwei parallele Fürsorgesysteme: Die rund 1,5 Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe wurden von der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit geführt. Die kommunalen Sozialämter waren für die rund eine Million erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher zuständig. Beide Gruppen wurden auf der Grundlage unterschiedlicher Gesetze behandelt und bekamen auch unterschiedliche Leistungen.

Mit Hartz IV erhält seit Anfang dieses Jahres jeder, der mehr als zwölf Monate arbeitslos ist, nun das Arbeitslosengeld II. Rund 345 Euro beträgt der Regelsatz in Westdeutschland, im Osten 331 Euro. Davon müssen alle laufenden Kosten getragen werden. Miete und Heizung aber finanzieren die Jobcenter, die früheren Arbeitsämter.

Spätere Änderungen möglich

Jahresrückblick 2004 August Hartz IV Demonstration
Hartz-IV-Demonstrationen im August 2004Bild: AP

Weil in Ostdeutschland die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist und es in vielen Landstrichen einfach keine Jobs gibt, protestierten dort im Sommer 2004 viele Betroffene gegen die Reformen. Doch die Bundesregierung blieb hart und hielt an Hartz IV fest. Bundeskanzler Gerhard Schröder schließt spätere Änderungen aber nicht aus: Im Prozess der Umsetzung werde man sehen, ob man an einzelnen Stellen Besonderheiten habe, auf die besonders reagiert werden müsse.

Wer das Arbeitslosengeld II erhält, der muss nun alles tun, um so schnell wie möglich wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu werden. Dabei ist jede Arbeit laut Gesetzgeber zumutbar. Wird ein Job abgelehnt, dann kann das Arbeitslosengeld II gekürzt oder sogar gestrichen werden. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Eigeninitiative fehlt. Bei der Jobsuche wollen die Arbeitsämter verstärkt mithelfen.

Hinzuverdienen möglich

Wolfgang Clement klatscht
Wolfgang ClementBild: AP

Und so ist vorgesehen, dass jeder Empfänger von Arbeitslosengeld II in den Arbeitsämtern individuell betreut wird. Vor allem junge Menschen, das betont Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, sollen "sofort in Arbeit und Ausbildung" vermittelt werden. "Wir fordern ja nicht nur. Sie werden ein Angebot bekommen. Entweder auf einen Ausbildungsplatz, eine Qualifizierung, ein Sprachtraining oder Ähnliches", sagt Clement.

Neben dem Arbeitslosengeld II darf auch hinzuverdient werden. Allerdings: nur begrenzt. So sollen Langzeitarbeitslose, die keine reguläre Arbeit finden, künftig "Arbeitsgelegenheiten" angeboten bekommen und für gemeinnützige Arbeiten pro Stunde ein bis zwei Euro Aufwandsentschädigung erhalten. Diese so genannten "Ein-Euro-Jobs" werden vor allem von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden angeboten. Auch hier wird wieder nach dem Prinzip "Fordern und Fördern" verfahren: Wer einen Zusatzjob ausschlägt, muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld II rechnen.