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Musik

Helene Fischer ist eine Marke

6. Juli 2018

Deutschlands Schlagerkönigin hat sich gut abgesichert: Abziehbilder, Steinschleudern oder Kompressionsstrümpfe darf nur Helene Fischer mit ihrem Namen verkaufen. Darüber wacht das Markenrecht.

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Helene Fischer auf der Bühne
Bild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

Beim Deutschen Patent- und Markenamt hat die Sängerin  – wie viele andere Künstler - ihren Namen als Marke schützen lassen. Seit 2010 steht "Helene Fischer" als Marke im Patentamtregister, ein zweiter Eintrag kam 2015 hinzu, wie sich online überprüfen lässt.  Damit ist die Sängerin vorerst bis Mitte nächsten Jahres auf der sicheren Seite, was den Schutz ihres Namens angeht – und der Superstar kann den Markenschutz verlängern.

Die Regel bei Musikern sei die Eintragung der Marke in drei Klassen, wie ein Musik-Manager der BILD-Zeitung erklärte, "Tonträger, Shows und Bekleidung". Helene Fischer hat sich ihren Namen gleich in zehn sogenannte Nizza-Klassen eintragen lassen. 

Viele Künstler lassen sich ihren Namen als Marke schützen. Xavier Naidoo, Rammstein, Die Toten Hosen oder Udo Lindenberg – sie alle spuckt das Register auf Nachfrage aus. Bekannte Musiker sorgen so dafür, dass ihr Name nicht nur für ihre Musik und Fanartikel geschützt ist, sondern auch für eine ganze Palette von anderen Produkten. Darunter auch – wie im Falle Helene Fischers -  Toilettendeckelüberzüge oder Angelzubehör.

Helene Fischer führt die Album-Charts an

Helene Fischer ist Deutschlands unangefochtene Schlager-Queen. Sie hat Millionen von Platten verkauft und füllt regelmäßig ganze Stadien. Aktuell führt sie die Offiziellen Deutschen Charts mit ihrem Album "Helene Fischer"  an. Unter ihren Markenschutz fallen Produkte aus den Bereichen Körperpflege, Elektronik, Schmuck, Sportartikel oder Möbel. Was nicht heißt, dass die Künstlerin solche Dinge demnächst anbieten will. Aber mit ihrem Namen soll es auch kein anderer können.

sd/suc (dpa/Deutsches Patent- und Markenamt)