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Heute zahlen, morgen profitieren?

Höppner, Stephanie6. August 2013

Die Zahl der Ausländer, die in die deutsche Renten- und Pflegeversicherung einzahlen, wächst. Doch nicht alle haben nach einer Rückkehr in die Heimat Anspruch auf Leistungen.

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Ungarische Krankenpflegeschülerin einer alten Frau den Blutdruck (Foto: picture alliance/dpa)
Krankenhäuser und Altenheime - für junge Leute aus Süd- und Osteuropa eine neue Job-ChanceBild: picture alliance / dpa

In Deutschland arbeiten und in der Heimat die Rente genießen - so mancher ausländische Arbeitnehmer träumt von diesem Modell. Und vermutlich werden es immer mehr. Im Jahr 2011 zahlten rund 4,2 Millionen Ausländer in deutsche Rentenkassen ein. Das sind rund 230.000 mehr als im Jahr zuvor. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass sich die Zahl auch in diesem Jahr weiter nach oben bewegen wird. Die Gründe: Zum einen hat sich seit 2011 der deutsche Arbeitsmarkt für acht mittel- und osteuropäische Länder geöffnet. Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Polen, der Slowakei, Ungarn und Slowenien können seitdem dank der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen. Ab 2014 gilt dies auch für Bulgarien und Rumänien.

Zudem hat die Eurokrise mehr Arbeitnehmer aus Südeuropa angelockt. Dies belegen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Nach den Angaben der Behörde sind im Jahr 2012 über eine Million Menschen in die Bundesrepublik gezogen - im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 13 Prozent. Vor allem die Zuwanderung aus dem EU-Raum hat mit einem Plus von 18 Prozent stark zugenommen, die aus Spanien allein um über 50 Prozent.

Wer seine Rente auch im Ausland bekommt

Wer in einem deutschen Unternehmen beschäftigt ist, zahlt in aller Regel in die sozialen Sicherungssysteme ein. 18,9 Prozent des Lohns gehen in die Rentenversicherung und noch einmal 2,05 Prozent in die Pflegeversicherung. Die Hälfte dieser Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.

Senioren in einer Fußgängerzone (Foto: imago/Caro)
Das eingezahlte Geld ist nicht verloren: Auch im Ausland können Senioren Rente beantragenBild: imago/Caro

Im Lauf der Jahre sammelt sich auf diese Weise ein hoher Betrag an. Allerdings profitieren nicht alle ausländischen Beschäftigten in gleichem Maße, wenn sie alt sind. "Die allerwichtigste Unterscheidung, die man treffen muss, ist, ob der Arbeitsmigrant ein EU-Bürger ist oder nicht", erklärt Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg im DW-Gespräch.

Zunächst einmal gilt: In der EU müssen alle Bürger der Mitgliedsstaaten gleich behandelt werden. Das bedeutet, ein Arbeiter aus Spanien oder Portugal darf gegenüber einem Deutschen nicht benachteiligt werden - er hat die gleichen Rechte. Jeder EU-Bürger hat also grundsätzlich Anspruch auf eine Rente aus Deutschland, sofern er in der Bundesrepublik in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Ob sich aus den Einzahlungen tatsächlich eine Rente ergibt, hängt jedoch auch davon ab, wie lange er in Deutschland gearbeitet hat. Wenn die Einzahlungszeit kürzer ist als fünf Jahre, ergeben sich zunächst keine Rentenansprüche. Doch das Geld ist nicht unbedingt verloren. Denn Rentenzeiten aus Deutschland können zu denen aus anderen Ländern addiert werden. Das heißt, der Rentner kann sein Ruhegeld sowohl aus Deutschland als auch seinem Heimatland beziehen, anteilignach Einzahlungszeit.

Wer sich Beiträge auszahlen lassen kann

Wer kürzer als fünf Jahre in Deutschenland rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann sich die Rente jedoch auch auszahlen lassen statt sie zur heimischen Rente zu addieren. Das ist ab Eintritt ins Rentenalter möglich. "Ich halte das jedoch nicht für attraktiv", sagt Volkswirt Schnabel. "Denn auf diese Weise bekommt man nur den Arbeitnehmerbeitrag zurück, aber nicht den Arbeitgeberbeitrag." Lässt man sich hingegen eine Rente auszahlen, fließen beide Beitragsteile in die Berechnung mit ein.  

Eine junge Pflegekraft hält die Hände einer alten und demenzkranken Frau in einem Pflegeheim in Frankfurt /Oder (Foto: dpa)
Die Pflegeversicherung wird meist im hohen Alter wichtig - doch nicht alle haben einen AnspruchBild: picture-alliance/dpa

Nachteile können Rentenversicherte haben, die nicht aus der EU kommen. Sie profitieren nicht von der einheitlichen Regelung. Deutschland hat mit einigen Ländern jedoch einen bilateralen Vertrag abgeschlossen, etwa mit der Türkei. Dieses Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Einzahlungszeiten zusammengerechnet werden. Mit anderen Staaten existieren solche Verträge aber nicht. Hier entscheidet der Einzelfall, ob und in welcher Höhe Rente aus Deutschland angerechnet werden kann. Die Klärung kann kompliziert werden. "Es ist eine schwierige Frage, voller Regeln und Sonderregeln. Das liegt daran, dass verschiedene Rechtsordnungen zusammentreffen", sagt Schnabel.

Was mit den Beiträgen zur Pflegeversicherung passiert

Die Pflegeversicherung ist für Arbeitnehmer in Deutschland ebenfalls Pflicht. Sie kostet den Arbeitnehmer rund ein Prozent seines Einkommens. Sie dient zum Beispiel dazu, bei Hilfsbedürftigkeit im Alter die Ausgaben für Pflegeheime zu übernehmen. Doch nur für wenige Ausländer machen sich die Beiträge nach Rückkehr in die Heimat bezahlt - selbst, wenn sie aus der EU kommen. Denn nur einige Länder besitzen überhaupt eine Pflegeversicherung, wie Deutschland sie kennt. Zu diesen Staaten gehören beispielsweise die Niederlande.

Sehr oft dürften deshalb für ausländische Beschäftigte die Beiträge zur Pflegeversicherung verloren sein. Denn nach Rückkehr gelten wieder die Vorschriften des Ursprungslandes. "Nach einem Umzug falle ich wieder in das Sozialversicherungssystem des jeweiligen Landes zurück", erklärt Bernd Christl von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) der DW. Das heißt, arbeitet ein Spanier für ein paar Jahre in Deutschland und kehrt anschließend zum Arbeiten in seine Heimat zurück, gelten für ihn die dortigen Regelungen. Eine Auszahlung wie bei der Rente gibt es nicht.

Auch bilaterale Abkommen zur Rente, wie sie etwa zwischen Deutschland und der Türkei bestehen, nützen Heimkehrern meist nichts. Denn Pflegeversicherungen sind nicht Bestandteil dieser Abkommen, sagt Christl. Er rät jedoch dazu, sich zur Sicherheit bei der eigenen Krankenkasse genau über eventuelle Leistungen zu informieren. Auch Patientenberatungen oder Verbraucherzentralen können weiterhelfen.