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Hochzeit der Gas-Giganten

Jessica Sturmberg5. Juli 2002

Europas zweitgrößter Energiekonzern E.ON wird gegen den Willen des Bundeskartellamtes den deutschen Gasmarkt beherrschen. Die Entscheidung stößt vor allem beim ostdeutschen Gasversorger VNG auf scharfe Kritik.

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Die Ministererlaubnis macht es möglich: E.ON übernimmt RuhrgasBild: AP

Als Preis für die Fusionserlaubnis müssen Ruhrgas und E.ON ihre knapp 40 Prozent Anteile am Leipziger Verbundnetz Gas (VNG) verkaufen. Dadurch sieht Klaus-Ewald Holst, VNG-Vorstandssprecher der Leipziger Verbundnetz Gas sein Unternehmen "als eigenständigen ostdeutschen Erdgasimporteur akut gefährdet". Die Ruhrgas sei bislang eine wesentliche Stütze des wirtschaftlichen Erfolgs des VNG gewesen und "hat unsere Eigenständigkeit bewahrt und damit zum Erhalt tausender Arbeitsplätze in Ostdeutschland beigetragen."

Aus Partnern werden Konkurrenten

Neben der Finanzkraft profitierte VNG auch von den guten Kontakten des Essener Gaskonzerns, der den Zugang zu Gasbeschaffungsmärkten erleichtert habe. Die Essener Ruhrgas erhielt 1990 von der Treuhandgesellschaft 35 Prozent der Anteile an dem ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen, das aus einem volkseigenen Betrieb der DDR entstammte. An der erfolgreichen Umstellung zu einem marktwirtschaftlich agierenden Unternehmen war Ruhrgas maßgeblich beteiligt. Jetzt soll aus dem Partnerunternehmen VNG ein Konkurrent für E.ON/Ruhrgas werden. Dazu hofft das Wirtschaftsministerium, dass für den größten ostdeutschen Gasversorger bald ein strategischer Investor gefunden wird.

Als weitere Auflagen für die Konzernehe müsse E.on/Ruhrgas in den nächsten drei Jahren 75 Milliarden Kilowattstunden Erdgas im Auktionsverfahren an Wettbewerber abgeben und Konkurrenten einen besseren Netzzugang ermöglichen, teilte Staatssekretär Alfred Tacke vom Bundeswirtschaftsministerium mit. Außerdem solle Ruhrgas mit der Trennung von Netzbetrieb und Erdgashandel die Bedingungen für einen diskrimierungsfreien Wettbewerb schaffen. Mit der Elefantenhochzeit will das Bundeswirtschaftsministerium den deutschen Konzern im internationalen Wettbewerb stärken.

Höhere Gaspreise?

Einige kleinere Energieunternehmen wollen nun juristisch gegen die Ministererlaubnis vorgehen. Binnen eines Monats müssen die Klagen von Wettbewerbern beider Unternehmen beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingehen. Einen Ansatzpunkt für die Beschwerde liefert Alfred Tacke in seiner Person selbst: Die Frage ist, ob er nach dem Kartellgesetz als Staatssekretär eine Ministererlaubnis erteilen darf. Wirtschaftsminister Werner Müller hatte die Entscheidung an Tacke delegiert, weil er sich wegen seiner beruflichen Vergangenheit in der Energiebranche denkbaren Vorwürfen der Befangenheit ausgesetzt sah. Möglicherweise erwägen Kläger auch eine Prüfung, ob für den Fall E.ON/Ruhrgas die EU zuständig ist. Im Gegensatz zur deutschen Fusionskontrolle kennt das europäische Recht die Ministererlaubnis nicht.

Widerstand gegen die Fusion regt sich auch von Verbraucherverbänden. Sie befürchten durch den eingeschränkten Wettbewerb höhere Preise für die Verbraucher. Nach Ansicht von Edda Müller, Chefin des Bundesverbandes der deutschen Verbraucherzentralen, seien die Gaspreise ohnehin zu hoch. Im europäischen Vergleich liege Deutschland auf dem höchsten Niveau.

Die von Tacke erteilte Sondergenehmigung ist der siebte Fusionsfall, bei dem das Wirtschaftsministerium sich über eine Entscheidung des Bundeskartellamtes hinweggesetzt. Zuletzt hatte 1989 der damalige Wirtschaftsminister Helmut Haussmann den umstrittenen Zusammenschluss von Daimler-Benz und Messerschmitt-Bölkow-Blohm genehmigt.