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Höchststrafe für Anschlag von Halle verhängt

21. Dezember 2020

Am höchsten jüdischen Feiertag wollte der rechtsextremistische Täter in der Synagoge der sachsen-anhaltinischen Stadt ein Blutbad anrichten. 14 Monate danach fiel das Urteil.

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Magdeburg I Prozess zum Terroranschlag von Halle - Stephan B. wird in den Gerichtssaal geführt
Er wollte 51 Menschen töten: Stephan B. wird in den Gerichtssaal geführt (Archivbild)Bild: Hendrik Schmidt/dpa/picture alliance

Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle 2019 ist der Angeklagte zu lebenslänglicher Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg, das den Prozess aus Platzgründen nach Magdeburg verlegt hatte, stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. 

Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die Stephan B. zweifachen Mord, mehrfachen Mordversuch und Volksverhetzung vorgeworfen hatte. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sprach von einer "abscheulichen, feigen und menschenverachtenden Tat". Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Antisemitische Motive

Am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hatte der Rechtsterrorist im Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um die dort versammelten 51 Menschen zu töten. Als dies misslang, weil die gesicherte Tür seinen Anläufen standhielt, erschoss der 28-Jährige eine zufällig auf der Straße vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.

Magdeburg I Prozess zum Terroranschlag von Halle - Polizisten vor dem Gerichtsgebäude
Der Prozess fand in Magdeburg unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Der geständige Täter gab antisemitische, rassistische und antifeministische Motive und Verschwörungstheorien zu Protokoll. Das Verfahren gilt als größter und meistbeachteter Prozess in der Geschichte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Die Kammer befragte 79 Zeugen und 15 Sachverständige. 45 Überlebende und Hinterbliebene waren als Nebenkläger zugelassen.

jj/ww (dpa, afp, epd)