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Gesellschaft

Illegale Autorennen: Wer und warum?

Daniel Heinrich
26. März 2019

Nach dem Berliner Raser-Urteil widmen wir uns vier Fragen: Wie groß ist das Problem illegaler Autorennen? Sind den Tätern die Gefahren nicht bewusst? Was tut der Gesetzgeber? Gibt es ein bestimmtes Täterprofil?

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Deutschland Urteil im Prozess gegen Kudamm-Raser
Zu lebenslanger Haft verurteilt: Marvin N. (links) und Hamdi H. (rechts)Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in Berlin sind zwei Raser erneut wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden. Das Berliner Landgericht hatte damals lebenslange Gefängnisstrafen verhängt, die der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben hatte. Nun verhängte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts erneut lebenslange Haftstrafen. Sie sah es als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf genommen hatten.

Wie groß ist das Problem illegaler Autorennen in Deutschland?

Wirklich beziffern lässt sich das Problem nicht, es gibt keine bundesweite Statistik dazu. Einige Bundesländer veröffentlichen jedoch Zahlen: Das Innenministerium des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gab im Februar 2019 bekannt, dass die Zahl der von der Polizei registrierten illegalen Autorennen von 2017 auf 2018 um rund 40 Prozent gestiegen ist - von 335 auf 474. Besonders traurig: Die Zahl der Unfälle bei illegalen Rennen hat sich sogar mehr als verdoppelt: Von 32 auf 78 im Jahr 2018.

In Berlin erfasst die Polizei seit Oktober 2017 illegale Autorennen in einer Statistik - und konnte bis Ende 2018 bereits 298 illegale Autorennen feststellen. Aktuell kommt statistisch gesehen in Berlin jeden Tag mehr als ein neues Strafverfahren wegen illegaler Autorennen hinzu.

Deutschland Berlin 2016 | Schaden nach Autorennnen in der Tauentzienstraße
Die Unglücksstelle: Hier kam ein Unbeteiligter in seinem Auto ums LebenBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Illegale Autorennen sind gefährlich. Warum finden sie statt?

Die Täter lassen sich trotz der offensichtlichen Gefahren, für sich selbst aber auch für andere, nicht von den Taten abhalten. Bernd Wiesner hat berufsbedingt regelmäßig mit den Tätern zu tun. Er ist Leiter der verkehrspsychologischen Beratungsstelle Sachsen, lange Jahre war er in leitender Funktion beim TÜV tätig. Im Gespräch mit der Deutschen Welle gibt er an, dass das Verhalten der Täter auch in deren Vergangenheit begründet liege: "Ich glaube nicht, dass den Tätern das Risiko wirklich bewusst ist, ihnen fehlt eine gewisse Fähigkeit zur Empathie. Sie können sich also nicht in andere Menschen hineinversetzen."

Zum anderen, so Wiesner weiter, lasse sich das Verhalten auch auf Vorerfahrungen zurückführen: "Meines Wissens nach hatte einer der Berliner Täter bereits 19 Voreintragungen. Das heißt, dass er schon sehr häufig zu schnell gefahren ist. Die Behörden haben immer nur mit Geldstrafen reagiert. Das hat bei ihm zu keiner Verhaltensänderung geführt". Durch die milden Strafen hätten sich in der Vergangenheit bei den Tätern Fahrgewohnheiten herausbilden können, bei denen sie gar nicht mehr merkten, dass sie zu schnell fahren. Dadurch verschiebe sich letzten Endes auch die Risikowahrnehmung.

Was tut der Gesetzgeber?

Um dem Problem Herr zu werden, hatte der Bundestag im Juni 2017 ein Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedet. Illegale Straßenrennen gelten seitdem als Straftat - nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gab die Zielrichtung vor: "Allen muss klar sein: Illegale Straßenrennen sind kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs". Dass das schärfere Vorgehen in der öffentlichen Wahrnehmung bisher noch zu keinem durchschlagenden Erfolg geführt hat, liegt auch daran, dass das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann.

Dass gegen Raser inzwischen hart vorgegangen werden soll, hat der BGH erst Anfang März 2019 bestätigt. Er hatte in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten damit die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes.

Gibt es ein bestimmtes Täterprofil?

Verkehrspsychologe, Bernd Wiesner
Verkehrspsychologe Bernd WiesnerBild: privat

Egal ob es sich um das aktuelle Urteil in Berlin gegen Marvin N. und Hamdi H., den Hamburger Todesraser Ricardas D. oder andere vergleichbare Fälle handelt: Für den Verkehrspsychologen Bernd Wiesner ist mindestens bei Geschlecht und Alter der Täter ein ganz bestimmtes Profil erkennbar: "85 Prozent der Eintragungen im Flensburger Verkehrsregister sind durch Männer verursacht.

Neben dem männlichen Geschlecht ist auch das Alter ein Risiko. "Gerade Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren", so Wiesner, "sind Kraftfahrer, die im Durchschnitt doppelt so viele Unfälle verursachen wie andere". Der Experte sieht daher die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen rundweg positiv: "Wenn man die Menschen ordentlich bestraft, das heißt die Täter konsequent ins Gefängnis schickt, dann wird es bei allen Tätern ein Umdenken geben." Wenn man allerdings nichts tue oder lediglich Maßnahmen wie beispielsweise Anti-Aggressionstrainings verschreibe, bringe das gar nichts.