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Heikle Geschäfte mit Iran

Andreas Becker7. Mai 2008

Der Atom-Streit macht den Handel mit dem Iran zu einer heiklen Angelegenheit: US-Firmen etwa dürfen gar keine Geschäfte mit dem Land machen. Nun hat offenbar eine deutsche Firma gegen die US-Auflagen verstoßen.

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Stefan Dräger, Vorstandsvorsitzender der Drägerwerk AG, gibt am Donnerstag (29.03.2007) in Lübeck während der Bilanzpressekonferenz (Quelle: dpa)
Hat seine Firma illegale Geschäfte mit dem Iran gemacht?Bild: picture-alliance / dpa

Die Firma Dräger mit Sitz in Lübeck ist spezialisiert auf Medizin- und Sicherheitstechnik. Im Jahr 2003 erhielt sie einen Auftrag aus dem Iran. Für eine Gas-Pipeline sollte das Unternehmen eine Überwachungsanlage für brennbare Gase und Feuer bauen. Zum Betrieb der Anlage ist spezielle Software nötig, darunter ein Programm zur Darstellung von Messwerten. Diese Software wird von einem Tochterunternehmen der US-Firma General Electric hergestellt und kostet fast 80.000 Euro. Weil sie als "dual-use software" gilt, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke eingesetzt werden kann, unterliegt sie besonderen Exportbestimmungen.

Erdgasförderung im Iran (Archiv, Quelle: DPA)
Dräger sollte eine Anlage für eine iranische Gaspipeline bauenBild: picture-alliance/ dpa

Das Problem: Diese Software wurde ohne die nötige Genehmigung in den Iran geliefert. Im September 2005 informierte Dräger die zuständigen US-Behörden. "Uns ist klar geworden, dass die beiden Softwares ausfuhrpflichtig und genehmigungspflichtig gewesen sind", sagt Firmensprecher Burkard Dillig. "Das haben wir als Verstoß gesehen und deswegen auch in den USA gemeldet."

Was wusste Dräger?

Es ist sicher nicht leicht, den Dschungel der Paragraphen und Sonderregeln zu durchschauen und zu wissen, welches Produkt nun welchen Export-Beschränkungen unterliegt. Allerdings war sich Dräger wohl schon vorher bewusst, dass diese Software nicht einfach in den Iran geliefert werden darf. Das belegt ein Schreiben der Firma an den Auftraggeber, das der Deutschen Welle vorliegt. Darin schreibt Dräger ausdrücklich, dass die Anlage ohne Software geliefert wird, die Software müsse im Iran besorgt und installiert werden. Zwar gab es erste Kontakte zu einem Software-Händler im Mittleren Osten, doch dort wurde nie etwas bestellt.

Denn der Auftraggeber, die für das iranische Ölministerium tätige Firma Irasco mit Sitz in Italien, bestand vor der Lieferung der Anlage in den Iran auf einem kompletten Test – inklusive Software. Dräger beauftragte daraufhin den Geschäftsmann Sasan Azodi, die Software für den Test in Lübeck zu bestellen. Der Österreicher Azodi hatte Dräger geholfen, den Auftrag aus dem Iran zu bekommen – als gebürtiger Iraner verfügte er über gute Kontakte in den Iran.

Heikler Testlauf in Lübeck

Azodi gibt an, er habe die Software über ein österreichisches Unternehmen in den USA bestellt, bezahlt und direkt nach Lübeck liefern lassen – zu Testzwecken, wie er glaubte. Später, nachdem die Anlage längst im Iran lief, sprach Azodi mit einem Techniker der Firma Dräger. Azodi fragte ihn, was eigentlich aus der Software geworden sei, die er Dräger nach Lübeck geliefert habe. "Da hat er mir gesagt: Die Software ist auf dem System, das in den Iran geliefert wurde. Da wurde mir klar, dass ich höchst wahrscheinlich reingelegt worden bin."

Neubau Konzernzentrale Dräger Medical(10.01.2008, Quelle: DPA)
Die Software war nur für den Test in der Lübecker Zentrale bestelltBild: picture-alliance/ dpa

Azodi nahm sich einen Anwalt. Zum einen forderte er Geld. Dräger habe, so Azodi, seine Auslagen für die Software nach Lübeck nie bezahlt. Zum anderen wollte er von Dräger wissen, ob die Software im Iran wirklich dieselbe ist, die er damals auf seinen Namen für den Test bestellt hatte. Drägers Antwort an seinen Anwalt war für Azodi "grausam". Er zitiert aus dem Schreiben "Soweit Sie die Bezahlung von Software einfordern, hat Ihnen Herr Azodi leider eine unzutreffende Darstellung gegeben. Herr Azodi hat sich im Rahmen eines Projektes erboten, Software für den legalen Export in den Iran dem Projekt beizustellen."

Vermittler sieht sich betrogen

Die Antwort war ein Schock für Azodi. Nicht nur waren die strengen US-Exportauflagen umgangen worden. Für ihn sah es so aus, als solle er dafür verantwortlich gemacht werden. Weil Azodi sein Geld als Vermittler für Geschäfte in den Iran verdient, wollte er auf keinen Fall Ärger mit den US-Behörden. So entschied er sich für die Flucht nach vorn und zeigte Dräger in den USA an – mehr als ein halbes Jahr, bevor Dräger selbst die Behörden informierte.

Gift für die Geschäfte

Ab diesem Zeitpunkt kamen Azodis Geschäfte zum Erliegen. "Kein einziger meiner Geschäftspartner wollte irgendetwas mit mir zu tun haben", sagt Azodi. "Es gab auch Drohungen: Falls ich im Iran sein sollte, könnte ich dort rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Das waren die Konsequenzen meiner Anzeige bei den US-Behörden." Seitdem kämpft Azodi um seinen Ruf - und um Schadenersatz von Dräger. Er führte mehrere Prozesse und stellte Strafanzeige in Deutschland - das Verfahren läuft noch.

Die Firma Dräger wiederum bestreitet, Azodi bewusst getäuscht und die US-Re-Exportbestimmungen wider besseres Wissen umgangen zu haben. Firmensprecher Dillig führt "Organisationsmängel im Unternehmen" als Grund an. "Die haben wir daraufhin aber sofort überprüft und geändert."

Die US-Behörden haben sich bisher nicht zu diesem Fall geäußert. Sollte es zu Sanktionen kommen, könnte das die Firma Dräger hart treffen. Von den 1,8 Milliarden Euro Umsatz im letzten Jahr verdiente Dräger jeden fünften Euro in den USA.