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Der moderne Pranger

Randi Häussler12. Juni 2014

Stand der Nachbar schon einmal vor Gericht? Oder der Lehrer meiner Kinder? Ein Online-Portal in Schweden weiß die Antworten. Kritiker sprechen von einem modernen Pranger, das Portal beruft sich auf die Pressefreiheit.

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Auf einer Schwedenkarte sind viele rote Punkte zu sehen (Foto: Screenshot Lexbase.se)
Jeder rote Punkt steht für einen Menschen, der schon einmal vor Gericht standBild: https://lexbase.se/kartsok

Anfang Mai eines jeden Jahres muss sie fertig sein - die Steuererklärung der Schweden. Kurze Zeit später tauchen ebenso regelmäßig folgende Schlagzeilen vor allem in den Boulevard-Zeitungen auf: "Das sind die Spitzenverdiener, Kommune für Kommune". Oder auch: "Schwedens reichste Mitbürger". Gern wird auch das Vermögen von Politikern, Spitzensportlern, Managern oder erfolgreichen Schriftstellern aufgelistet. All das sind Information, die in Schweden jeder bekommen kann, mit einem Anruf beim schwedischen Finanzamt, dort, wo die Steuererklärungen eingereicht werden.

Daher regt sich auch kaum jemand über solche Schlagzeilen auf. Die Schweden sind es gewohnt, ja, sie finden es sogar gut, dass sie in vielerlei Hinsicht gläserne Bürger sind. Das Öffentlichkeitsprinzip ist tief verwurzelt in der schwedischen Gesellschaft. Und natürlich unterliegt auch der Staatsapparat dieser Transparenz: Alle Vorgänge in Behörden und Regierung, die nicht aus gewichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen, können von jedem eingesehen werden. Korruption und Machtmissbrauch sollen möglichst keine Chance haben.

Doch nun scheint der Wunsch nach Transparenz im Land an seine Grenzen zu stoßen. Vor wenigen Monaten ist ein kommerzieller Internetdienst gestartet: "Lexbase" heißt er. Hier kann jeder mit wenigen Mausklicks sehen, ob ein Arbeitskollege, ein Verwandter oder der Nachbar an einem Gerichtsverfahren beteiligt war oder gar verurteilt worden ist. Man braucht nur dessen Namen in die Suchmaske einzugeben. Sogar eine Kartensuchfunktion hat "Lexbase": Man klickt sich zum Beispiel zum eigenen Wohngebiet vor und dort zeigen rote Pünktchen mögliche Verurteilte in der Nachbarschaft an. Mögliche. Denn erst wenn man umgerechnet acht Euro an den Dienst gezahlt hat, erhält man Zugriff auf sämtliche Informationen - und erst dann offenbart sich beispielsweise, ob der Nachbar Steuern hinterzogen hat, betrunken Auto gefahren ist oder eine Sexualstraftat begangen hat. Oder ob das Gerichtsverfahren mit einem Freispruch geendet ist und die Person sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Seite von Lexbase, auf der man sich einloggen soll (Foto: Screenshot der Seite von Lexbase)
Einloggen, acht Euro zahlen und schon hat man alle Informationen

Menschen am Pranger

Seitdem "Lexbase" seine Informationsschleusen geöffnet hat, hagelt es Kritik. "Mit 'Lexbase' befinden wir uns wieder im tiefsten Mittelalter. Damals standen Verbrecher am Pranger vor der Kirche und das Volk konnte hingehen und den Menschen bespucken", sagt Bengt Ivarsson von der schwedischen Anwaltsvereinigung. "Jetzt haben wir einen solchen Pranger im Internet. Und das ist wider alle Vernunft - zu Beginn des 21. Jahrhunderts dürfen keine mittelalterlichen Zustände herrschen."

Einer der vielen tausend Schweden, die in "Lexbase" zu finden sind, ist Jonas Klinteberg. Gut zwei Jahre hat Jonas Klinteberg im Gefängnis gesessen, weil er Raubüberfälle auf Geschäfte begangen hat. Er habe schon als Teenager angefangen, Drogen zu nehmen, erzählt der heute 34-Jährige. Eine tiefe persönliche Krise habe er damals durchlebt, er litt an Depressionen, und schließlich habe sich alles nur noch um Drogen gedreht. Und darum, wie er zu Geld für seinen Rausch kommen konnte.

Doch das sei nun Vergangenheit. Jonas Klinteberg hat seine Strafe abgesessen und ein neues Leben begonnen, ohne Drogen und mit ehrlicher Arbeit. Er ist Koch in einem Kindergarten. Mit seiner Frau und den drei kleinen Kindern lebt er in einer schwedischen Kleinstadt. Aber durch "Lexbase" hat ihn seine kriminelle Vergangenheit wieder eingeholt. "Ich habe kein Problem damit, dass Arbeitgeber Auskunft über mich beziehen. So müssen ja beispielsweise Schulen wissen, ob sie es mit einem Sexualstraftäter zu tun haben. Aber mit Hilfe von 'Lexbase' können meine Nachbarn über meine kriminelle Vergangenheit lesen, die Eltern der Kinder des Kindergartens oder dessen Personal. Sie alle können sich an meinem Privatleben gütlich tun." Seine Strafe, so Jonas Klinteberg, würde sozusagen in lebenslänglich umgewandelt.

Das Gerichtsgebäude in Stockholm (Foto: dpa)
Stand der Nachbar schon einmal vor dem Stockholmer Obergericht?Bild: picture-alliance/dpa

Grundgesetz schlägt Datenschutz

Jonas Klinteberg hat sich nun einer Gruppe von Menschen angeschlossen, die in "Lexbase" registriert sind und die den Staat verklagen wollen - weil sie sich in ihren grundlegenden Rechten verletzt sehen. "Lexbase" selbst vor Gericht zu ziehen, ist derzeit nämlich aussichtslos. Das Unternehmen hat formal alles richtig gemacht: Es hat bei der schwedischen Behörde für Rundfunk und Fernsehen ein sogenanntes "Veröffentlichungszertifikat" beantragt, sozusagen einen Freifahrtschein für das Veröffentlichen sensibler Daten im Internet. Möglich wird dieser Vorgang durch das Bekenntnis zur freien Meinungsäußerung im schwedischen Grundgesetz, das wiederum das Datenschutzgesetz aushebelt.

"Lexbase" nutze eine Gesetzeslücke aus, meint Martin Brinnen, Jurist bei der schwedischen Datenschutzbehörde. "Zum einen nutzt das Portal das Öffentlichkeitsprinzip, das den Zugang zu allen Gerichtsprozessen ermöglicht, und zum anderen nutzt es die Möglichkeiten der Pressefreiheit. Doch es ist niemals die Absicht gewesen, dass jemand ganze Personenregister im Netz veröffentlichen kann mit Hilfe dieser Gesetze, sondern die Gesetze existieren, um die Meinungsfreiheit zu schützen."

Vor den Buchstaben WWW ist ein Schloss zu sehen (Foto: dpa)
Datenschutz contra PressefreiheitBild: picture-alliance/dpa

Die schwedische Datenschutzbehörde hat mittlerweile die Regierung aufgefordert, die Gesetzeslage zu prüfen und möglicherweise eine Änderung der Verfassung vorzunehmen. Laut Martin Brinnen plant das Justizministerium, eine Untersuchung einzuleiten. "Doch danach könnte es zäh laufen. Eine Änderung im Grundgesetz müsste durch das Parlament abgesegnet werden, und das geht natürlich nicht einfach so, sondern es müssten zwei Parlamentswahlen dazwischenliegen."

Die Gründer von "Lexbase" können den Suchdienst also weiter betreiben. Magnus Gröndal, Sprecher des Unternehmens, kann die Aufregung um das Portal nicht nachvollziehen. "Unser Dienst ist einer von vielen, die alle die gleiche Information bereithalten." Der Unterschied sei, dass sie sich unmittelbar an das schwedische Volk wendeten. "Wer mehr Zeit investieren will, kann ja bei den Gerichten genau diese Information abfragen. Das einzige, was wir machen, ist die Suche zu vereinfachen." "Lexbase", so Gröndal, sei daher ein Werkzeug im Sinne der Demokratie.