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Dem VW-Gesetz verpflichtet

Dirk Kaufmann
7. August 2017

Niedersachsens Ministerpräsident Weil hat sich vor einer Regierungserklärung Rat bei Volkswagen geholt. Das hat er getan, weil er im Aufsichtsrat des Autobauers sitzt. Aber warum sitzt er da?

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Bildergalerie Volkswagen Blick in Fabrikhalle von Volkswagen in Wolfsburg 16. Juni 1954 früher VW Käfer
Bild: AP

Im Aufsichtsrat des größten und wichtigsten Unternehmens Niedersachsens stehen der Landesregierung in Hannover zwei Sitze zu. Der Grund für diese Regelung liegt Jahrzehnte zurück und hat seine Wurzeln in der dunkelsten  Zeit Deutschlands.

Volkswagen ist ein Betrieb, der seit mehr als 75 Jahren den jeweiligen Machthabern oder Regierenden nahesteht und entweder ganz oder zum Teil im Besitz der öffentlichen Hand ist. Dieser Konstellation trägt das "VW-Gesetz" von 1960 Rechnung, in dem - auch zum Schutz vor feindlichen Übernahmen - festgelegt ist, dass das Bundesland Niedersachsen im Aufsichtsrat der Volkswagen AG vertreten ist.

VW Gesetz Reax Stephan Weil und Bernd Osterloh 22.10.2013 in Wolfsburg
Für Arbeitnehmer und Landesregierung im Aufsichtsrat: Betriebsratschef Bernd Osterloh und Ministerpräsident Stefan WeilBild: Reuters

Gründung im braunen Sumpf

Volkswagen war als Staatsunternehmen gegründet worden. Das Vermögen, das die Nationalsozialisten ab 1933 den Gewerkschaften geraubt hatte, wurde später liquidiert und der "Deutschen Arbeitsfront" zugewiesen, die den Auftrag bekam, ein Auto zu bauen, das sich jedermann würde leisten können. Eine Lieblingsidee Adolf Hitlers, die er schon 1934 öffentlich ausgesponnen hatte.

Mit dem Gewerkschaftsgeld baute man mitten auf der grünen Wiese bei Fallersleben zwischen Braunschweig, Hannover und Magdeburg eine Fabrik und weil die Arbeiter im in der Nähe gelegenen Städtchen Fallersleben keinen Wohnraum fanden, auch gleich eine ganze Stadt. Sie wurde 1938 gegründet und heißt seit 1945 Wolfsburg.

Während des Krieges wurden bei Fallersleben allerdings keine "Volkswagen" gebaut, sondern Geländewagen (sogenannte Kübelwagen) und Waffen für die Wehrmacht. Das Unternehmen profitierte von der Nähe zu den Machthabern - nicht nur, weil deren Nachfrage nach Kriegsgütern bis zur endgültigen Niederlage nicht nachließ, sondern auch durch den Einsatz von Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen in der Produktion.

Von den Siegern fortgeführt

Als 1945 das Dritte Reich am Ende war und Deutschland in Trümmern lag (was übrigens so für das Volksagen-Werk nicht galt: Dreiviertel der Gebäude standen noch und nur sieben Prozent der Maschinen waren zerstört worden), begann der Aufstieg des Volkswagen-Konzerns zum inzwischen größten Autoproduzenten in Europa.

Dieser Aufstieg begann mit Hilfe der britischen Besatzungsbehörden. 1945 entschieden diese, die Pkw-Produktion wieder aufzunehmen und den noch von Adolf Hitler als Modell für einen "Wagen für das Volk" von Ferdinand Porsche entwickelten Personenkraftwagen zu bauen.

Ab 1946 konnten auch Privatkunden den zunächst nur für Behörden produzierten VW-Käfer kaufen. Vom "VW Typ1", der unter dem Spitznamen "Käfer" populär wurde, baute Volkswagen insgesamt mehr als 21 Millionen Exemplare - das mit großem Abstand meistverkaufte Auto des 20. Jahrhunderts.

Adolf Hitler besichtigt einen Volkswagen Käfer
Mai 1938: Adolf Hitler legt den Grundstein für die späteren VW-Werke und bewundert dabei ein Modell des späteren VolkswagensBild: picture-alliance/dpa

Privatisiert, aber immer noch teilweise in Staatsbesitz

Die zweite Entscheidung der Besatzungsbehörden - und hier liegt der eigentliche Ursprung des "VW-Gesetzes" und damit der Grund dafür, dass der Ministerpräsident des Bundeslandes Niedersachsen im Aufsichtsrat des Weltkonzerns aus Wolfsburg sitzt - wurde 1949 gefällt. Die britische Militärregierung übergab das Werk in die Treuhänderschaft des Bundeslandes Niedersachsen und stellte die Auflage, dass das Land die Geschäfte gemeinsam mit der Bundesrepublik führen sollte und dabei den Gewerkschaften sehr weitreichende Mitbestimmungsrechte einräumte.

Elf Jahre später ging der Deutsche Bundestag noch weiter und bereitete den Weg zur Teilprivatisierung von VW: 1960 wurde die "Volkswagen GmbH" zur "Volkswagen AG". Am 21. Juli 1960 wurde dazu das sogenannte VW-Gesetz verabschiedet, das zum Schutz von Kleinaktionären, die 60 Prozent der Unternehmensaktien hielten, und zur Sicherung des Einflusses der öffentlichen Hand bestimmte, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr als 20 Prozent Anteile besitzt.

Gleichzeitig wurde eine sogenannte Sperrminorität in Höhe von 20 Prozent festgeschrieben. Üblich in den meisten Betrieben und nach dem deutschen Aktienrecht für Hauptversammlungsbeschlüsse notwendig sind qualifizierte Mehrheiten von 75 Prozent - das entspricht einer Sperrminorität von 25 Prozent. Diese Regelung soll feindliche Übernahmen erschweren oder verhindern. Dadurch kann alleine das Land Niedersachsen jederzeit die zur Blockade von Beschlüssen nötigen 20 Prozent der Stimmen aufbringen.

Oft umstritten

Besonders diese Regelung hat immer wieder zu Streit geführt. 1961 und 1970 sollte sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Beim ersten Mal wurde die Klage "als nicht begründet" abgewiesen. Beim zweiten Mal wurde sie, obwohl als "nicht unzulässig" klassifiziert, trotzdem wieder als nicht verhandlungswürdig zu den Akten gelegt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigte sich dagegen weniger abweisend: Auf eine entsprechende Klage der EU-Kommission verpflichtete der EuGH die Bundesregierung 2007, das VW-Gesetz zu verändern und dem EU-Recht anzupassen. Die Bundesregierung legte im Jahr darauf einen Plan zur Veränderung des VW-Gesetzes vor - allerdings unter Beibehaltung der Sperrminoritätsklausel.

Bildergalerie Volkswagen New Beetle aktueller VW-Käfer in Los Angeles 2010
Den Käfer hat VW "neu erfunden", als Beetle. Das VW-Gesetz ist aber immer noch das alte ...Bild: AP

Das führte zu einer weiteren Klage, die der EuGH 2008 verhandelte. Dabei stellte der Gerichtshof fest, dass die Bundesregierung dem vorangegangenen Urteil weit genug gefolgt sei und das Gericht keine Forderungen mehr stellen würde. Die EU-Kommission entschied sich schließlich dazu, keine weiteren Einwände mehr zu erheben.

Das Bundesland Niedersachsen hält weiterhin 20,2 Prozent der Anteile an der Volkswagen AG, bestimmt weiterhin über 20 Prozent der Stimmanteile und verfügt so über die sogenannte Sperrminorität. Aktuell entsendet die Regierung in Hannover zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat von Volkswagen: Wirtschaftsminister Olaf Lies und Ministerpräsident Stefan Weil.